Vorlage - BesV/0108/22  

 
 
Betreff: Beratung zum Haushaltsplan 2022 - Teilhaushalt 3 Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
Bericht zu und Benennung von Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Bearbeiter/-in: Bette, Milena
Beratungsfolge:
Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Entscheidung
09.02.2022 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses abgelehnt   
20.04.2022 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Teilhaushalt - 3-Produkte-gesamt  
Teilhaushalt - 3-Grundschulen-Detailansicht-mitKonten  
Änderungsliste TH 3_Stand 27.01.2022  
HSK_TH 3  
Änderungsliste TH 3_Stand 07.04.2022  
Detailansicht Grundschulen_07.04.2022  

Beschlussvorschlag:

 

Der Gesellschaftsausschuss

 

-                    beschließt keine Änderungen zum Teilhaushalt 3.

 

-                    stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Zuschussbedarf des Teilhaushaltes

3 verändert sich damit im Ergebnishaushalt um X.XX € auf X.XX €, im Finanzhaushalt um X.XX € auf X.XX €

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Für die Beratungen zum Haushaltsplan 2022 soll folgendes Verfahren durchgeführt werden:

  1. Der Haushaltsentwurf wird vom Bürgermeister in den Rat eingebracht (erfolgte am 16.12.2021)
  2. Der Haushaltsentwurf wird von den Fachausschüssen und den Ortsräten beraten.
  3. Der aufgrund der Beratungsergebnisse ggf. geänderte Haushaltsentwurf wird im Finanzausschuss beraten.
  4. Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlussfassung für den Rat vor.
  5. Der Rat fasst über den Haushalt 2022 einen Beschluss. 

 

 

Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Beratung im Finanzausschuss sind die im Haushaltsplanentwurf 2022 enthaltenen Allgemeinen Deckungsmittel des Teilhaushaltes 7 mit einem Ergebnis von 20.461.500 €.

Die Gesamtfinanzmasse reicht jedoch nicht aus, um alle Zuschussbedarfe der Teilhaushalte 1-6 zu decken.

Somit entsteht im Haushaltsjahr 2022 ein Fehlbedarf (Saldo aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis) in Höhe von 4.894.900 €.

Nachdem der Landkreis Göttingen am 15.12.2021 den Haushalt des Kreises zur Beratung in den Kreistag eingebracht hat und im Rahmen der erfolgten Anhörung der kreisangehörigen Kommunen am 06.01.2022 die Planwerte des Kreises erläutert wurden, ergeben sich hieraus auch für die Stadt Hann. Münden finanzielle Entlastungen, die hier so zuvor nicht bekannt und damit auch nicht planbar waren.

Durch die einmalige Senkung des Kreisumlagehebesatzes im Jahr 2022 auf die Steuerkraftzahlen um 1 % von 50 % auf 49 % und des Hebesatzes auf Schlüsselzuweisungen um 5 % von 50 % auf 45 % ergibt sich für die Stadt Hann. Münden ein im Vergleich zu den bisherigen Plandaten zu erwartender Minderaufwand in Höhe von 514.600 €.

Daneben zeichnet sich aufgrund einer vorgesehenen Erhöhung der Kitakosten-Erstattung durch den Landkreis Göttingen für das Jahr 2022 für Stadt Hann. Münden ein im Vergleich zu den bisherigen Plandaten zu erwartender Mehrertrag in Höhe von 324.800 € ab.

Somit kann aus diesen beiden Positionen – bei entsprechender Beschlussfassung über den Kreishaushalt – von einer Reduzierung des für das Jahr 2022 geplanten Fehlbedarfes der Stadt Hann. Münden um 839.400 € ausgegangen werden, so dass dieser Planwert mithin nun bei 4.055.500 € liegt.

Zur Beratung sind sowohl der Teilhaushalt als auch die dazugehörigen Produkte beigefügt. Die Übersicht enthält die detaillierte Abbildung der Produktsachkonten und die entsprechende Darstellung einzelner Ansätze und Ergebnisse.

Der Gesamtfehlbedarf des Teilhaushaltes 3 beträgt unter Berücksichtigung des Saldos aus internen Leistungsbeziehungen 13.882.570 €.

Eine Senkung des Fehlbedarfs des Gesamthaushaltes ist notwendig und unausweichlich. Das Ziel muss bei jedem Teilhaushalt verfolgt werden und bedeutet ebenfalls, dass der Fehlbetrag eines jeden einzelnen Teilhaushaltes nicht weiter ausgeweitet werden darf. 

Mit den vorgelegten Unterlagen soll den Fachausschüssen die Grundlage für diesbezügliche Beratungen gegeben werden. Da die Entscheidungsfindung und diesbezügliche Empfehlungen zu einzelnen Maßnahmen und Veränderungen der Haushaltsansätze den Ausschüssen vorbehalten ist, ist es nicht möglich, hierzu Zahlen bzw. Summen in dieser Vorlage vorwegzunehmen. Aus diesem Grund sind in dem Beschlussvorschlag zwei mögliche Szenarien dargestellt.

Da der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 erneut einen Fehlbedarf ausweist, ist ein Haushaltssicherungskonzept nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHKVO aufzustellen. Auf das Haushaltssicherungskonzept kann verzichtet werden, sofern im Rahmen der Teilhaushaltsberatungen in den Fachausschüssen der Fehlbetrag eliminiert werden kann.

Bei der Benennung von Punkten für Haushaltssicherungsmaßnahmen bitte ich zu beachten, dass das Strategiepapier „Gemeinsame Verantwortung für unsere Stadt Hann. Münden“ einst beschlossen worden ist. Bei der Benennung neuer Einzelmaßnahmen sollten folgende strategischen Ziele Berücksichtigung finden:

  1.       Förderung von Kindern und Jugendlichen
  2.       Bürgerorientierung
  3.       Konsolidierung der Finanzen.

 

Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass der Landkreis Göttingen im Schreiben vom 06.07.2021 bezüglich der Haushaltssatzung 2021 die vorgelegten Haushaltssicherungsmaßnahmen im Haushaltssicherungskonzept 2021 als unzureichend betrachtet hat.

Der Finanzhaushalt zeigt mit den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit den voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres. Für Investitionen konnten die Ausgabepositionen des Investitionsprogramms aufgenommen bzw. neue Maßnahmen grundsätzlich nur bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung veranschlagt werden. Aufgrund des anhaltenden Investitionsstaus wurden jedoch auch Ausgabepositionen ohne die Sicherstellung einer solchen Gegenfinanzierung berücksichtigt.

In der Summe weist der Haushaltsplanentwurf 2022 Einzahlungen für Investitionen in Höhe von 3.859.900 € aus, Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind in Höhe von 6.971.500 € geplant. Daraus ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.111.600 €. Dies bedingt eine vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 3.111.600 €. Damit übersteigt die Kreditaufnahme die Summe der zu leistenden Tilgung, sodass es zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 1.344.800 € kommt.

Bei der letztmaligen Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 wies der Landkreis Göttingen in seinem Schreiben vom 16.07.2019 bereits darauf hin, dass künftige Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen, die zu einer weiteren Nettoneuverschuldung der Stadt Hann. Münden führten, nicht vollständig genehmigungsfähig seien. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, auch die investiven Mittelansätze des Finanzhaushaltes zu überdenken und kritisch zu betrachten. In einem weiteren Schreiben vom 08.07.2020 wird durch den Landkreis Göttingen ebenfalls die Genehmigungsfähigkeit von vorgesehenen Kreditaufnahmen angezweifelt.

 


 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Es handelt sich um die Beratung einzelner Teilhaushalte, weshalb eine positive oder negative Auswirkung auf die klimatische Situation an dieser Stelle nicht pauschal getroffen werden kann und daher als klimaneutral bezeichnet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

-          Teilhaushalt 3 Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung

Teilhaushalt 3 Detailansicht der Grundschulen

Änderungsliste TH 3

Bericht zu und Benennung von Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept

 Aktualisierte Änderungsliste TH 3, Stand 07.04.2022

 Aktualisierte Detailansicht Grundschulen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilhaushalt - 3-Produkte-gesamt (650 KB)      
Anlage 2 2 Teilhaushalt - 3-Grundschulen-Detailansicht-mitKonten (239 KB)      
Anlage 3 3 Änderungsliste TH 3_Stand 27.01.2022 (383 KB)      
Anlage 4 4 HSK_TH 3 (355 KB)      
Anlage 5 5 Änderungsliste TH 3_Stand 07.04.2022 (563 KB)      
Anlage 6 6 Detailansicht Grundschulen_07.04.2022 (2921 KB)