Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt: a) Der Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht des Eigenbetriebes „Städtische Beteiligungen Hann. Münden“ wird festgestellt. b) Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. c) Die Verwendung des Jahresgewinns 2021 in Höhe von 729.233,64 EUR erfolgt über die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Für den städtischen Eigenbetrieb „Städtische Beteiligungen Hann. Münden“ wurde der Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung sowie nach dem Zweiten Teil der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sb+p Strecker, Berger + Partner mbB aus 34117 Kassel geprüft. Sie hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht wurde dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Städtische Beteiligungen Hann. Münden“ weist ein positives Jahresergebnis in Höhe von 729.233,64 EUR aus.
Der Ratsbeschluss vom 25.06.2001 in Verbindung mit der Neuregelung durch Ratsbeschluss vom 20.06.2017 sieht eine Verwendung des versteuerten Jahresgewinns der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden des jeweiligen Geschäftsjahres in der Form vor, dass nach liquidem Ausgleich eventueller Jahresverluste der beteiligten Betriebe eine hälftige Verwendung des verbleibenden Jahresgewinns an die Stadt Hann. Münden erfolgen soll. Der verbleibende Teil der im jeweiligen Geschäftsjahr vorhandenen Mittel soll zur Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität bei den STB oder zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM verwendet werden.
Hierzu ist zunächst die Verwendung des positiven Ergebnisses in Form der Zuführung in die Rücklage zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Der Vorgang hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann. Anlagen: Geschäftsbericht 2021
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