Vorlage - BesV/0193/22  

 
 
Betreff: Fördermittel für die Sanierung Turnhallenprojekt Parkstraße aus dem Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten"; Programmjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Bearbeiter/-in: Kirk, Anke
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
20.06.2022 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.06.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der vom Rat in seiner Sitzung am 05.05.2022 beschlossene Haushaltsplan 2022 berücksichtigt die erforderlichen Mittel für die Sanierung der o.g. Sportstätte. Die Durchführung der Sanierung wird vom Rat der Stadt Hann. Münden begrüßt und die Beantragung der entsprechenden Fördermittel befürwortet.

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Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Die Turnhallen Parkstraße haben einen hohen Unterhaltungsrückstand bzw. entsprechen nicht mehr den heutigen Standards, besonders in Bezug auf Brandschutz und Barrierefreiheit. Ohne die Durchführung von entsprechenden Sanierungsarbeiten ist eine langfristige Nutzung der Sportstätten in Frage gestellt.

 

Aufgrund der erforderlichen Einhaltung der Abgabefrist wurden mit Datum 25.04.2022 rdermittel aus dem Landesprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten “ Programmjahr 2022r diese Maßnahme beantragt:

 

Der höchstmögliche Fördersatz kann 90% der förderfähigen Kosten betragen, so dass ein von der Stadt Hann. Münden zu tragender Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten verbliebe. Voraussetzung für eine Höchstförderung ist die kommunalaufsichtliche Bestätigung, dass sich die Stadt Hann. Münden in einer Haushaltsnotlage befindet. Diese liegt der Stadt seit dem 18.08.2021 vor und konnte den Antragsunterlagen beigefügt werden.

 

Mit Ratsbeschluss vom 17.09.2020 und 27.11.2020 wurde dieser Sanierungsmaßnahme im Zuge der Beantragung von Fördermitteln aus vorangegangenen Programmjahren bereits zugestimmt. Es ist seitdem bekannt, dass der schulisch genutzte Belegungsanteil nicht förderungsfähig ist.

 

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen und diesen Vorgaben ergibt sich für die Maßnahme folgende neue Kostenaufteilung auf Basis der vorliegenden Projektskizze:

 

- geschätzte Gesamtkosten:  1.946.000 €

- förderungsfähige Kosten:        1.237.000 (63,58%) ohne schulische Nutzung

- Fördermittel:    1.113.000 € (90%)

- Eigenanteil Stadt:     833.000

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

zu Produkt 2111

 

Folgekosten entstehen durch die Sanierungsarbeiten nicht.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.