Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, privatrechtliche Entgelte für die Einräumung von Gestattungen an städtischen Grundstücken entsprechend dem Entgeltrahmen der beiliegenden Aufstellung zu erheben. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Die Stadt Hann. Münden besitzt Privatgrundstücke, die von Nachbarn oder sonstigen Dritten in unterschiedlicher Form genutzt werden. Hierzu werden sogenannte Gestattungsverträge geschlossen, die diese Nutzungen legalisieren und die Rechte und Pflichten des Gestattungsnehmers festlegen. Da es in der Vergangenheit nur eine begrenzte Anzahl dieser Nutzungen gab, wurde diese als laufende Verwaltung angesehen, die in der Zuständigkeit des Bürgermeisters fielen. Seit kurzem wird aber verstärkt nach Nutzungen dieser Privatflächen angefragt, insbesondere auch für Feste und Veranstaltungen, so dass der personelle Aufwand stark zunimmt und die bisher im Sinne der Bürgerorientierung recht geringen Entgelte in keinem Verhältnis mehr zur Nutzung (teilweise gewerblich) und Inanspruchnahme der Flächen und dem Aufwand bei der Verwaltung stehen. Diese allgemeinen privatrechtlichen Entgelte sollen daher erhöht werden und sind vom Rat gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzulegen. In der beiliegenden Aufstellung der künftig zu erhebenden Entgelte ist ein Entgeltrahmen aufgeführt, der verwaltungsseitig wie auch bei der Verwaltungskostensatzung je nach Umfang und Verwaltungsaufwand der beantragten Nutzung ausgestaltet wird. Im Vorfeld lassen sich die vielfältigen Fallkonstellationen nicht abschließend darstellen. In Ausnahmefällen soll der Verwaltungsausschuss Abweichungen von dem Entgeltrahmen zulassen dürfen.
Auf bestehende Verträge wird die Erhöhung nicht angewandt. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Durch die Erhöhung der Gestattungsentgelte werden Mehreinnahmen erzielt, die jährlich voraussichtlich einen 4-stelligen Betrag erreichen.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Entgelterhöhung sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann. Anlage: Entgeltrahmen
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