Vorlage - BerV/0196/22  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht zum Sanierungsgebiet "Altstadt IV"
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Beteiligt:Bereich Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Ernst, Heide   
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Kenntnisnahme
27.06.2022 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Das Sanierungsgebiet „Altstadt IV“ (Programmkomponente Wachstum und nachhaltige Erneuerung) als laufendes Fördergebiet erstreckt sich von der Burgstraße über die Kirchstraße, mittlere und untere Lange Straße bis zu den Schlagden / Dielengraben und wurde im Jahr 2009 festgelegt. Bisher konnten folgende städtische und private Sanierungsmaßnahmen mit finanzieller Unterstützung durch die Städtebauförderung umgesetzt werden:

 

Städtische Maßnahmen:

  • Sanierung des Packhofs (Hausschwammbefall beseitigt):                   2012-2013
  • Erneuerung der Marktstraße:                             2012-2013
  • Modernisierung der Kita Schlosshof:                      2013-2014
  • Umgestaltung des Dielengrabens:                      2012-2014
  • Umgestaltung der Wanfrieder Schlagd:                     2019-2020
  • Instandsetzung der Schlagdmauer Wanfrieder Schlagd:                   2019-2020

Den Abschluss der Gesamtmaßnahme Uferpromenade soll dann die Bremer Schlagd bilden, deren Umgestaltung in den Jahren 2023 ff. geplant ist.

 

Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen:

  • Lange Straße 47:                                                2010
  • Marktstraße 11:                          2010-2015
  • Lange Straße 35:                        2010-2012
  • Marktstraße 11 (Lagerhaus):                             2015-2016
  • Vor der Burg 19:                               2015-2017
  • Abbruch Hinterhaus Burgstraße 4:                             2016
  • Sydekumstraße 8:                        2016-2017
  • Burgstraße 4:                                   ab 2017
  • Burgstraße 6:                        2017-2018
  • Sydekumstraße 6:                        2017-2018 

Geplante städtische Maßnahmen:

  • Umgestaltung Bremer Schlagd (2023 ff.: geschätzte Kosten: 1.520.000 €, ggfls. Preissteigerungen aufgrund von Rohstoff- und Transportkostensteigerungen zu erwarten)
  • Parktasche Tanzwerder (2023: geschätzte Kosten: 70.000 €)
  • Sanierung der unteren Langen Straße (mittelfristig)
  • Umgestaltung des oberen und unteren Schlossplatzes (mittelfristig)

 

Finanzierung durch die Städtebauförderung:

Gesamtkostenrahmen bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2009:       11.000.000 €

Die Finanzierung teilen sich Bund, Land und Kommune zu jeweils einem Drittel.

Bisher hat die Stadt Hann. Münden in das Sanierungsgebiet investiert:                  5.300.000 €

Einnahmen aus den Fördermitteln von Bund und Land:             3.300.000 €

Aus den Mittelzuweisungen der Vorjahre stehen noch zur Verfügung:           1.746.000 €

plus städtischer Anteil = Investitionsvolumen von                     2.619.000 €

 

Die Fördermittel aus der Zuweisung für das Jahr 2020 in Höhe von 666.000 € (zuzügl. städtischer Anteil = Investitionsvolumen von 1 Mio. €) sind in das Jahr 2023 letztmalig übertragbar, d. h.  wenn dieser Betrag im nächsten Jahr nicht investiert wird, verfallen diese Fördergelder!!

Über den Förderantrag 2022 hat das Land bisher noch nicht entschieden.

 

Umgestaltung der Bremer Schlagd:

Aus dem städtischen Haushalt stehen für die Planungskosten (Leistungsphasen 1 bis 4) noch ausreichend Mittel im Rahmen der vorgesehenen Bildung von Haushaltsausgaberesten zur Verfügung. Sobald die Haushaltsausgabereste freigegeben sind, könnten die Planungsaufträge noch kurzfristig vergeben werden, so dass ein Baubeginn im nächsten Jahr möglich wäre. So könnte der Verfall der o. g. Fördergelder mit Ablauf des Jahres 2023 abgewendet werden.

Die Förderobergrenze für Erschließungsmaßnahmen nach der Städtebauförderungsrichtlinie ist zwischenzeitlich aufgehoben, so dass bei der Bremer Schlagd von einer 2/3-Förderung der Gesamtkosten auszugehen ist.

 

Private Modernisierungsmaßnahmen:

Außerdem sind weiterhin Anfragen nach Modernisierungszuschüssen von privaten Hauseigentümern im Sanierungsgebiet zu erwarten. Mangels Haushaltsgenehmigung konnten in den letzten beiden Jahren keine Modernisierungszuschüsse an Private für Sanierungsmaßnahmen gewährt werden. Im Haushaltsplanentwurf 2022 stehen allerdings Modernisierungszuschüsse in Höhe von 100.000 € bereit. Auch in den Folgejahren sind im Haushaltsplan wieder Zuschüsse an Private vorgesehen.

 

Lange Straße 24 (Silberfuchs):

Die teilweise abgängige Bausubstanz des Silberfuchses stellt die Verwaltung aktuell vor große Probleme: Eine Beurteilung des Hausschwammbefalls durch das Ingenieurbüro HAZ am 18.05.2022 ergab, dass der Gebäudeteil zum Innenhof akut einsturzgefährdet ist. Ob die Kosten für den Teilckbaurderfähig sind, wird mit der NBank als Prüfbehörde geklärt. Bei rechtlichen Fragen zur Städtebauförderung wird die Stadt von der DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH) beraten, die in diesem konkreten Fall unterstützend tätig ist.

 

Aussanierung:

In Niedersachsen gibt es keine Regelung zur zeitlichen Befristung, wie lange ein Sanierungsgebiet läuft. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass nach einem Zeitraum von ca. 18 20 Jahren die Ausförderung beginnt, so dass sich das Sanierungsgebiet „Altstadt IV“ im letzten Drittel des Förderzeitraums befindet.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die zur Umsetzung der genannten Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel werden in den jeweiligen Haushaltsjahren angemeldet.

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms ist eine Zwei-Drittel-Förderung zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.