Vorlage - BesV/0199/22  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“

- Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung gem. §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB
- Entwurfsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Braun, Ulrike
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
27.06.2022 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.06.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
080_VorlageEB_2022_06_29_Anlage_Abwägungsempfehlungen  

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Abwägung den Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ auszuarbeiten und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr.080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage einerseits zur Erweiterung und Modernisierung des bestehenden HIT-Verbrauchermarktes (Neubau) sowie zur Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes (Rossmann). Die Verkaufsgrößen des HIT-Verbrauchermarktes soll maximal 2.400 qm Verkaufsfläche zuzüglich 100 qm Verkaufsfläche für Lebensmittelhandwerk (Bäckerei) betragen, der Rossmann Drogeriefachmarkt soll auf eine Verkaufsfläche von 600 qm begrenzt werden. Für beide Märkte wurde von der CIMA Beratung + Management GmbH Hannover ein „Verträglichkeitsgutachten zur Neuaufstellung des Nahversorgungszentrums Auefeld in Hann. Münden“ (Stand 20.05.2021) erstellt, in dem sowohl die Vereinbarkeit mit dem bestehenden Einzelhandelskonzept und dem ergänzenden Standortkonzept der Stadt Hann. Münden festgestellt werden (Standortkonzept und Sortimentslisten, Beschluss des Rates der Stadt Hann. Münden vom 27.06.2019, Vorlage Nr. BesV/0582/19 v. 13.06.2019). Darüber hinaus wird auch die Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Raumordnung festgestellt. Die Anforderungen der Raumordnung bezüglich des Kongruenzgebots, des Konzentrationsgebots, des Beeinträchtigungsverbots und des Abstimmungsgebots werden erfüllt. Für das Integrationsgebot ist die Ausnahmeregelung begründbar. Das Lärmschutzgutachten ergibt, dass die beabsichtigten Nutzungen im Rahmen der vorhandenen Lärmkontingente realisierbar sind.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ besteht aus einer Teilfläche des Ursprungsplanes B-Plan Nr. 035 „Auefeld“ mit einer Größe von ca. 11.500 qm. Die Fläche liegt östlich der Gimter Straße und südlich der Straße Auefeld. Die Erweiterung erfolgt am stlichen Rand um eine Fläche von ca.350 qm.

 

Verfahren:

Der Verwaltungsausschuss hat am 23.06.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ sowie die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch beschlossen.

Die Beteiligung nach § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 25.04.2022 bis 20.05.2022 statt. Parallel wurde gem. § 4 (1) BauGB den Trägern öffentlicher Belange mit Frist 20.05.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In dem vom vorhabenbezogenen B-Plans Nr.080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ betroffenen Teilbereich wird der B-Plan Nr. 035 „Auefeld“ aufgehoben.

Der Flächennutzungsplan wird analog § 13a Abs. 2 Punkt 2. BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Planungskosten trägt der Projektentwickler. Der Stadt Hann. Münden verbleiben die originären Personal- und Verwaltungskosten.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

 

klimaneutral

x

klimaschädlich

 

 

Durch die Umsetzung des im Bebauungsplanes dargestellten Projektes sind negative Auswirkungen auf die klimatische Situation zu erwarten. Aus diesem Grund wurde eine Klimafolgenanalyse durchgeführt, welche einerseits die Klimafolgen ermittelt und andererseits Handlungsfelder aufgezeigt hat, welche die schädlichen Auswirkungen auf die klimatische Situation reduzieren können. Die Anregungen der Klimafolgenanalyse, die Stellplätze durch eine geeignete Baumpflanzung zu verschatten, wurde in die Planung aufgenommen. Ebenfalls werden weitere Maßnahmen in der Umweltstudie/Begründung beschrieben, die im Rahmen des Durchführungsvertrages weiter konkretisiert werden sollen (z. B. Solarnutzung).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

- Abwägungsempfehlungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 080_VorlageEB_2022_06_29_Anlage_Abwägungsempfehlungen (334 KB)