Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Rahmenbedingungen für Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung des Jahres 2022 wie folgt festzusetzen:
Zinssatz: max. 4 % Zinsfestschreibung: variabel bzw. Laufzeiten nach Marktlage oder Gesamtlaufzeit Tilgung: 2 % zuzüglich ersparter Zinsen, auch ggf. bis 5 % (bei Sonderprogrammen oder sonstiger günstiger Konstellation). Beides ist sowohl als Annuitäten- als auch Ratendarlehen möglich. Auszahlung: 100 % Zins- und Tilgungslstg.: viertel- oder halbjährlich
Zur Zinssicherung ist der Einsatz von Derivaten möglich und zulässig.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 in Ausführung des § 120 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die „Richtlinie der Stadt Hann. Münden für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten“ (Richtlinie) beschlossen.
Mit der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung wurden verschiedene Zuständigkeiten für die Kassenführung auf städtische Dienststellen übertragen. Mit dieser Übertragung einhergehend wird auch die Darlehens- und Schuldenverwaltung vom Bereich Finanzen der Stadt mit bearbeitet. Somit ist auch die Anwendbarkeit der vorstehend beschriebenen Richtlinie gegeben.
Nach § 3 Abs. 4 der Richtlinie beschließt der Rat jährlich neu über die bei der Kreditaufnahme zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen. Dies hat der Rat der Stadt Hann. Münden in seiner Sitzung am 05.05.2022 getan. In der betreffenden Beschlussvorlage ist ein maximaler Zinssatz von 3 % festgelegt. In nächster Zeit wird die Aufnahme eines Darlehens für die Stadtentwässerung erforderlich. Die Zinsen für langfristige Krediten sind in den letzten Tagen merklich gestiegen und es zeichnet sich ab, dass sich dieser Trend in den nächsten Wochen/Monaten eher fortsetzt. Insofern ist eine Anpassung des maximalen Zinssatzes in den schon festgelegten Rahmenbedingungen für die Kreditaufnahme für 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung erforderlich. Alle weiteren Rahmenbedingungen sind unverändert.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||