Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der durch Wegzug des Ortsratsmitgliedes Jannik Prangenberg frei gewordene Sitz im Ortsrat der Ortschaft Bonaforth geht zunächst auf die 1. Ersatzperson der durch Personenwahl gewählten Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, Herrn Jörg Treichel, über.
Als neues Ortsratsmitglied ist Herr Treichel zu Beginn seiner ersten Sitzung durch den Ortsbürgermeister gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen und gemäß § 60 NKomVG förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung erfolgt in der Weise, dass der Ortsbürgermeister ihn auf die Beachtung der ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinweist. Ein Textauszug der maßgeblichen §§ 40 bis 42 sowie § 43 NKomVG geht dem neu zu verpflichtenden Mitglied zusammen mit dieser Vorlage zu.
Im Anschluss an die Pflichtenbelehrung ist Herr Treichel vom Ortsbürgermeister gemäß § 60 NKomVG förmlich zu verpflichten. Mit dieser Verpflichtung wird die Erklärung abverlangt, dass er seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt und die Gesetze beachtet.
Was unter einer förmlichen Verpflichtung zu verstehen ist, wird vom Gesetz nicht vorgegeben. So kann sie durch Handschlag abgenommen werden, als auch dadurch abgegeben werden, dass die Worte dem Ortsbürgermeister nachgesprochen werden.
Die erfolgte Pflichtenbelehrung mit förmlicher Verpflichtung wird durch eine entsprechende Erwähnung im Protokoll aktenkundig gemacht. Anlagen:
Gesetzestext der §§ 40 bis 43 NKomVG
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||