Vorlage - MitV/0237/22  

 
 
Betreff: Mitteilung über eine Eilentscheidung des Verwaltungsausschusses,
hier: Rahmenbedingungen zur Kreditaufnahme 2022 für den Haushalt der Stadt Hann. Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Kämmerei Bearbeiter/-in: Kirk, Anke
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Kenntnisnahme
26.09.2022 
Sitzung des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Hann. Münden Kenntnisnahme
13.10.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 31.08.2022 im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 89 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Rahmenbedingungen für die in der Haushaltssatzung der Stadt Hann. Münden vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von maximal 3.135.800 € wie folgt festgesetzt:

 

Zinssatz:  max. 4 %

Zinsfestschreibung: variabel bzw. Laufzeiten nach Marktlage oder Gesamtlaufzeit

Tilgung :  2 % zuzüglich ersparter Zinsen, auch ggf. bis 5 % (bei Sonderprogrammen                                           oder sonstiger günstiger Konstellation). Beides ist sowohl als Annuitäten-                                           als auch als Ratendarlehen möglich.

Auszahlung:  100 %

Zins- und Tilgungslstg.: viertel- oder halbjährlich

 

Zur Zinssicherung ist der Einsatz von Derivaten möglich und zulässig.

 

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 in Ausführung des § 120 Abs. 1 Satz 2 Niederchsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die „Richtlinie der Stadt Hann. Münden für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten“ (Richtlinie) beschlossen. Hierdurch wird die bisher vorgesehene ausschließliche Zuständigkeit des Rates für die Aufnahme von Krediten ersetzt und die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten in seiner Stellung als Organ eingesetzt.

 

Nach § 3 Abs. 4 der Richtlinie beschließt der Rat jährlich neu über die bei der Kreditaufnahme zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen. Letztmalig geschah dies in der Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden am 19.09.2019, nachdem es ab dem 06.08.2019 eine wirksame Haushaltsatzung 2019

gab und die Stadt Hann. Münden hierin zu einer Kreditaufnahme über 1.399.200 € ermächtigt wurde.

In den Jahren 2020 und 2021 verfügte die Stadt Hann. Münden über keinen genehmigten Haushalt, sodass in Folge auch keine Beschlüsse über Rahmenbedingungen zur Kreditaufnahme zu fassen waren. Seit dem 11.08.2022 ist die Haushaltssatzung 2022 der Stadt Hann. Münden wirksam, in der eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.135.800 € festgesetzt ist. Gemäß § 89 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann in dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Rates nicht eingeholt werden kann, der Verwaltungsausschuss entscheiden, wenn der Eintritt erheblicher Nachteile droht. Seit dem Frühjahr dieses Jahres ist ein stetiger Anstieg der Zinsen für Kreditaufnahmen zu verzeichnen. Die jüngste Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), die Leitzinsen anzuheben, führte zu einer Zinswende weg von den Negativzinsen. Der EZB-Rat hat vor allem auch die Eindämmung der Inflation als Ziel, sodass bei der aktuellen Lage mit weiteren Zinsschritten nach oben, möglicherweise schon im September, gerechnet werden muss. Für aktuell anstehende Investitionen soll möglichst zeitnah ein entsprechender Kredit aufgenommen werden, um sich so günstigere Zinsen sichern zu können. Nicht so früh wie möglich reagieren zu können, stellt einen erheblichen Nachteil dar. Insofern konnte mit der Beschlussfassung nicht bis zur Ratssitzung am 13.10.2022 gewartet werden. Stattdessen konnte der Bereich Finanzen aufgrund der Eilentscheidung schon aktiv werden.