Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr.080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage einerseits zur Erweiterung und Modernisierung des bestehenden HIT-Verbrauchermarktes (Neubau) sowie zur Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes (Rossmann). Die Größe des HIT-Verbrauchermarktes soll maximal 2.400 qm Verkaufsflächen zuzüglich 100 qm Verkaufsfläche für Lebensmittelhandwerk (Bäckerei) betragen, der Rossmann Drogeriefachmarkt soll auf eine Verkaufsfläche von 600 qm zuzüglich bis zu 60 qm Verkaufsfläche, die nicht zur Warenpräsentation genutzt werden (z. B. Leergutannahme), begrenzt werden. Für beide Märkte wurde von der CIMA Beratung + Management GmbH Hannover ein „Verträglichkeitsgutachten zur Neuaufstellung des Nahversorgungszentrums Auefeld in Hann. Münden“ (Stand 20.05.2021) erstellt, in dem sowohl die Vereinbarkeit mit dem bestehenden Einzelhandelskonzept und dem ergänzenden Standortkonzept der Stadt Hann. Münden festgestellt werden (Standortkonzept und Sortimentslisten, Beschluss des Rates der Stadt Hann. Münden vom 27.06.2019, Vorlage Nr. BesV/0582/19 v. 13.06.2019). Darüber hinaus wird auch die Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Raumordnung festgestellt. Die Anforderungen der Raumordnung bezüglich des Kongruenzgebots, des Konzentrationsgebots, des Beeinträchtigungsverbots und des Abstimmungsgebots werden erfüllt. Für das Integrationsgebot ist die Ausnahmeregelung begründbar. Das Lärmschutzgutachten ergibt, dass die beabsichtigten Nutzungen im Rahmen der zulässigen Lärmkontingente realisierbar sind. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ besteht aus einer Teilfläche des Ursprungsplanes B-Plan Nr. 035 „Auefeld“ mit einer Größe von ca. 11.500 qm. Die Fläche liegt östlich der Gimter Straße und südlich der Straße Auefeld. Die Erweiterung erfolgt am südöstlichen Rand des Ursprungsbebauungsplanes um eine Fläche von ca. 350 qm.
Verfahren: Der Verwaltungsausschuss hat am 23.06.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ sowie die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch beschlossen. Die Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB fand in der Zeit vom 25.04.2022 bis 20.05.2022 statt. Der Verwaltungsausschuss hat am 29.06.2022 den Entwurfsbeschluss gefasst und die Abwägungsempfehlungen zur frühzeitigen Beteiligung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte mit den Entwurfsunterlagen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch im Zeitraum vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022, die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte hierzu parallel. In dem vom vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ betroffenen Teilbereich wird der B-Plan Nr. 035 „Auefeld“ aufgehoben. Der Flächennutzungsplan wird analog § 13a Abs. 2 Punkt 2. BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Die Festlegungen des Durchführungsvertrags werden vom Vorhabenträger im Hinblick auf die aktuelle wirtschaftliche Situation geprüft und angepasst. Rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss wird im Verwaltungsausschuss (voraussichtlich 23.11.22) der Vertragsentwurf zur Zustimmung vorgelegt und kann damit rechtzeitig zur Ratssitzung im Dezember abgeschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die Planungskosten trägt der Projektentwickler. Der Stadt Hann. Münden verbleiben die originären Personal- und Verwaltungskosten.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des im Bebauungsplanes dargestellten Projektes sind negative Auswirkungen auf die klimatische Situation zu erwarten. Aus diesem Grund wurde eine Klimafolgenanalyse durchgeführt, welche einerseits die Klimafolgen ermittelt und andererseits Handlungsfelder aufgezeigt hat, welche die schädlichen Auswirkungen auf die klimatische Situation reduzieren können. Die Anregungen der Klimafolgenanalyse die Stellplätze durch eine geeignete Baumpflanzung zu verschatten wurde in die Planung aufgenommen. Ebenfalls werden weitere Maßnahmen in der Umweltstudie/Begründung beschrieben, die im Rahmen des Durchführungsvertrages weiter konkretisiert werden sollen (z. B. Solarnutzung).
Anlagen:
Abwägungsempfehlungen
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