Vorlage - BesV/0252/22  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Hentschel, Anke
Beratungsfolge:
Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Vorberatung
05.10.2022 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.10.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
13.10.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ANLAGE 1a  
ANLAGE 1b  
ANLAGE 2a  
ANLAGE 2b  
ANLAGE 2c  
ANLAGE 3  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der in den ANLAGEN beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung des öffentlichen Jugendhilfeträgers“ (Finaler Entwurf Stand: 27.09.2022) zu und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Vereinbarung.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Zum 01.01.2018 trat eine seit Anfang 2017 verhandelte Regelung zwischen dem Landkreis Göttingen (LK) und den kreisangehörigen Kommunen (Einheitsgemeinden/Samtgemeinden/Mitgliedsgemeinden) über die Übernahme der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und der unterstützenden Finanzierung durch den LK in Kraft.

Diese Regelung bestand seinerzeit aus zwei Vereinbarungen:

a)      Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers (ANLAGE 1a)

b)      Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Finanzierung der Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers (ANLAGE 1b)

Beide Vereinbarungen waren auf unbestimmte Zeit (unbefristet) geschlossen und waren jährlich kündbar (mit einer 12-monatigen Kündigungsfrist zum 01.01.).

Die Finanzierungsvereinbarung über eine hrliche Förderung durch den LK i.H.v. 4 Mio. € sollte in 2022 einer Revision unterzogen werden.

Die Verteilung der Fördersumme auf die Kommunen erfolgte nach einem festgelegten Schlüssel auf der Basis der genehmigten/belegten Kita-Plätze und des Betreuungsumfanges. Wenn eine Kommune neue Kita-Plätze schuf, erhöhte sich ihr Anteil und der Anteil der übrigen verminderte sich entsprechend.

Die Stadt Hann. Münden erhielt aus den Vereinbarungen in den Jahren 2018-2022 einen jährlichen Zuschuss zwischen rd. 415.000 € und 467.000 € (reguläre Zuschüsse).

 

r die Jahre 2021 und 2022 zahlte der Landkreis einmalige Extra-Zuschüsser den Kita-Bereich an alle Kommunen (Anteil Stadt Hann. Münden in 2021: rd. 639.000 €; in 2022: rd. 333.000 €).

 

Die in 2018 bis 2022 gezahlten regulären Zuschüsse lagen zwischen 9% und 12% des Aufwandes der Stadt Hann. Münden für die gesamte Kita-Kinderbetreuung (Summe der im Haushalt abgebildeten „Ergebnisse unter Berücksichtigung der ILB“ der beiden Kita-Produkte 3611/Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und 3651/Tageseinrichtungen für Kinder).

Die Summe der beiden „Ergebnisse unter Berücksichtigung der ILB“ der beiden Produkte (3611 und 3651) beläuft sich in 2018 auf rd. 4.969.084 € und in 2022 auf 6.679.100 € (Planansatz).

Der Aufwand der Stadt Hann. Münden ist damit von 2018 bis 2022 um rd. 34% (=1.710.016 €) gestiegen.

 

 

Wie vereinbart, wurden die Regelungen in 2022 einer Revision unterzogen. Dazu war im Frühjahr 2022 eine Verhandlungskommission, bestehend aus LK-Vertreter*innen und Vertreter*innen der kreisangehörigen Kommunen, einberufen worden. Auch die Stadt Hann. Münden war durch Herrn Bürgermeister Dannenberg vertreten.

 

Die Verhandlungskommission verständigte sich auf eine neue Kita-Vereinbarung ab 2023 („Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung des öffentlichen Jugendhilfeträgers gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII i.V.m. § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII“).

 

Die beiden Einzel-Vereinbarungen aus 2018 wurden zunächst in einer einzigen Vereinbarung zusammengefasst.

 

Finanziell gesehen wird in der neuen Vereinbarung der Förderbetrag des LK von bisher 4 Mio. €/Jahr auf 8 Mio. €/Jahr verdoppelt.

Die Förderung des LK ist wie bisher statisch; es gibt also keine Anpassung an Kostensteigerungen (Preisindex, Inflationsausgleich oder dergl.).

r das Jahr 2023 ist für die Stadt Hann. Münden eine Förderung i.H.v. 887.750 € eingeplant.

 

r das Jahr 2023 ist zudem außerhalb der neuen Vereinbarung ein einmaliger Förderbetrag über rd. 13 Mio. € vorgesehen (wovon aber ein Betrag von 5,686 Mio. € an die Stadt Göttingen geht, so dass auf die Vereinbarungs-Kommunen noch ein Betrag über 7,314 Mio. € entfällt). Für die Stadt Hann. Münden ist hier ein Anteil über 822.797 € angesetzt.

 

Inhaltlich gibt es in der neuen Vereinbarung im Vergleich zu den Vereinbarungen aus 2018 wesentliche Änderungen mit nicht einfach zu kalkulierenden (finanziellen) Risiken, u.a.

 

  • Die Kommunen übernehmen nach wie vor die Aufgabe der Sicherstellung der Kita-Platz-Versorgung in ihrem Gebiet.
    Deutlicher und verbindlicher festgelegt ist aber nun die „Durchführung aller Aufgaben zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz (§ 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2).

 

  • r die Gemeinden ist damit auch die umfängliche Finanzierungbelastung zu tragen, „insbesondere auch sämtliche Aufwendungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs. Sollten dem LK hier z.B. im Rahmen eines Klageverfahrens oder im Nachgang dazu Aufwendungen entstehen, sind diese grundsätzlich letztlich von der Kommune zu übernehmen (§ 10).

 

  • Klar benannt ist, dass die örtliche Kita-Planung so ausgestaltet sein muss, dass auch ein „unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann (§ 8 Abs. 1 Satz 2). Das können wie gerade ganz aktuell z.B. Flüchtlingskinder sein, denen dann zeitnah auch ein Kita-Platz zur Verfügung gestellt werden muss.

 

  • Eine Verschärfung ist bei der Kindertagespflege (KTP) darin zu sehen, dass diese zwar nach wie vor vom LK in eigener Verantwortung wahrgenommen wird, das KTP-Angebot aber eine bisher nicht vorhandene Grenze von 35% nicht überschreiten darf (§ 6).

 

  • Auch bleibt abzuwarten, ob die neu geregelten Verfahrensweisen praktikabel sind(z.B. die förmliche Ablehnung eines Kita-Platzes mittels Bescheid in § 1 Abs. 5).

 

 

  • Letztlich hat die neue Vereinbarung zunächst eine anfängliche feste Vertragslaufzeit  bis 2029; eine ordentliche Kündigung mit 12-monatiger Kündigungsfrist zum 01.01. ist erst in 2028 möglich 14).

 

Zu den vorstehenden Ausführungen sind beigefügt

a)      Finaler Entwurf der neuen Kita-Vereinbarung-Stand 27.09.2022 (ANLAGE 2a)

b)      Vorlage (ENTWURF) vom 23.08.2022r den Kreistag (ANLAGE 2b)

c)      LK-Übersicht (Stand: 23.08.2022) über die Zuschussbeträge an die einzelnen Kommunen in 2023 (ANLAGE 2c)

 

In der Vorlage für den Kreistag (ANLAGE 2b) wird darauf hingewiesen, dass Kommunen, die der neuen Vereinbarung nicht beitreten bzw. die Kita-Aufgabe an den LK zurückgeben, zu einer „gesplitteten Kreisumlage“ herangezogen werden, um den dem LK entstehenden Kita-Aufwand für diese Kommune zu decken.

 

Beigefügt ist weiter eine Vorlage vom 31.08.2022r den Jugendhilfeausschuss des Kreistages (Sitzung am 21.09.2022) ANLAGE 3.

Daraus ergibt sich, dass die Kommunen aufgefordert sind, bis zum 30.11.2022 eine finale Entscheidung über die neue Kita-Vereinbarung herbeizuführen.

Erst wenn sich eine Mehrheit der Gemeinden, Samtgemeinden und Mitgliedsgemeinden dem Vereinbarungsentwurf anschließt, wird die LK-Verwaltung dem Kreistag die Beschlussvorlage [gemeint ist die hier beigefügte ANLAGE 2b] mit der Bitte um Zustimmung vorlegen.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Erste Ausführungen wurden dazu schon in der Sachverhaltsdarstellung gemacht.

Der von der Stadt in 2022 eingeplante Aufwand für die beiden Kita-Produkte (3611 und 3651) beläuft sich im Ergebnis (mit ILB) auf 6.679.100 €. Die Tendenz aus den Vorjahren war steigend und auch für die Zukunft ist hier mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen (u.a. Tarifsteigerungen beim Personal, Sachkostensteigerungen, Ausweitung des Betreuungsumfangs).

 

Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (Krippe, Kindergarten) ist weiter zu bedenken:

Der Rechtsanspruch geht max. auf 100% (= jedes Kind, das einen Anspruch hat, macht ihn auch tatsächlich geltend). Das ist die Theorie.

Bei der Planung und dem faktischen Ausbau des Kita-Angebotes (=Schaffung neuer Kita-Plätze) muss das aber immer bedacht werden und entsprechende Finanzmittel für den Ausbau ssen zeitgerecht eingeplant und bereitgestellt werden (wobei hier i.d.R. bei einem Kita-Neubau ein 7-stelliger Finanzbedarf im Investivbereich/Finanzhaushalt entsteht).

 

Zu beachten ist wenn Kita-Plätze benötigt werden bzw. der Rechtsanspruch von den Eltern in Anspruch genommen wird auch der Fachkräftemangel im Kita-Bereich (es fehlen Erzieher*innen), der schon real ist und absehbar schwierig behebbar erscheint. Das betrifft schon die bestehenden Kitas, aber auch neu geschaffene Kita-Plätze (Neubauten). Eine komplett eingerichtete Kita-Gruppe (im Bestand oder im Neubau) kann nicht im Betrieb sein/gehen, wenn das Fachpersonal nicht vorhanden ist. Die Eltern werden dann (womöglich) klagen.

 

Aus der im Juni 2022 im GA vorgestellten „Aktuellen Kindertagesstättensituation und Bedarfsplanung in Hann. nden“ ergibt sich hierzu:

 

Im Kindergartenbereich ist die Stadt Hann. Münden bisher immer von 90% von 4 Jahrgängen ausgegangen. Für den aktuellen Planungszeitraum für die nächsten Jahre ermitteln sich bei ca. 760 vorhandenen Kindern für die Berechnung ca. 680 Kinder. Vorhanden sind aktuell 648 Plätze (Unterdeckung von 32 Plätzen).

 

Im Krippenbereich ist die Stadt Hann. Münden aktuell von 66% von 3 Jahrgängen ausgegangen. Für den aktuellen Planungszeitraum für die nächsten Jahre ermitteln sich bei ca. 560 vorhandenen Kindern für die Berechnung ca. 370 Kinder. Vorhanden sind aktuell ca. 255 Plätze (in Kita-Krippengruppen/aü-Plätze + Kindertagespflege), also eine Unterdeckung von ca. 115 Plätzen.

Hier besteht kurz- und oder mittelfristig noch ein nicht unerheblicher Investitionsbedarf.

 

Im Hort-Bereich bleibt die Entwicklung beim Thema „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ abzuwarten.

 

Falls die Stadt Hann. Münden die Kita-Aufgabe nicht weiterführt, ist zu einer dann vom LK zu erwartenden „gesplitteten Kreisumlage“ anzumerken, dass die Höhe des Umlagenanteils „Kita-Kosten“ nicht prognostiziert werden kann. Ausführlich wurde das Ende 2020 in einem von der Stadt beauftragten Rechtsgutachten untersucht.

Maximal sollte der Aufwand, den die Stadt selbst zu tragen hätte, nicht überschritten werden dürfen (also ein mittlerer 7-stelliger Euro-Betrag). Sollte aber der an den LK abzuführende Umlagenanteil „Kita-Kosten“ jedoch geringer sein (z.B. nur 0,9 des städtischen Aufwands oder 0,8 oder noch weniger), wäre damit eine entsprechende dauerhafte Entlastung der städtischen Finanzlage verbunden.

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 


Anlagen:

 

ANLAGE 1a Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers (2018)

ANLAGE 1b Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Finanzierung der Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers

ANLAGE 2a Finaler Entwurf der neuen Kita-Vereinbarung-Stand: 27.09.2022

ANLAGE 2b Vorlage (ENTWURF) vom 23.08.2022r den Kreistag

ANLAGE 2c LK-Übersicht (Stand: 23.08.2022) über die Zuschussbeträge an die einzelnen Kommunen in 2023

ANLAGE 3  Vorlage vom 31.08.2022r den Jugendhilfeausschuss des Kreistages (Sitzung am 21.09.2022)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ANLAGE 1a (2791 KB)      
Anlage 2 2 ANLAGE 1b (1952 KB)      
Anlage 3 3 ANLAGE 2a (309 KB)      
Anlage 4 4 ANLAGE 2b (145 KB)      
Anlage 5 5 ANLAGE 2c (23 KB)      
Anlage 6 6 ANLAGE 3 (522 KB)