Vorlage - BesV/0253/22  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Auszahlung 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Bearbeiter/-in: Bette, Milena
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
06.10.2022 
Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.10.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
13.10.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die nachfolgende überplanmäßige Auszahlung:

 

211140.09610002.961101

Grundschule Neumünden Umbau zur Ganztagsschule  258.000,00 €

 

Deckung:

 

2111.961047.09610002

Grundschulen-Inklusion

 

211130.09610002.961066

SH Parkstraße Dach-, Fassaden-, Fenstersanierung

 

272100.09610002.961105

cherei-Neue LED Beleuchtung

 

365100.00418002.0048

Investitionszuschüsse an übrige Bereiche

 

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

r den Umbau der Grundschule Neumünden zur Ganztagsschule wurden im Haushaltsplan 2022 Auszahlungen in Höhe von 214.000 € zur Verfügung gestellt. Es bestand die Annahme, eine entsprechende Landesförderung in Höhe von 103.400 € im Haushaltsjahr 2022 zu erhalten. Gemäß des Zuwendungsbescheids vom 28.06.2021 wurden insgesamt 112.000 €r den Umbau bewilligt, wovon bereits 8.521,39 € im November 2021 abgerufen wurden.

 

Die Landesförderung kann allerdings nur gewährt werden, sofern die Maßnahme nach den derzeitigen rechtlichen Bestimmungen bis Ende 2022 vollständig abgeschlossen werden kann. Seitens des beauftragten Architekturbüros wurde nun ein aktualisierter Bauzeitenplan vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Baumaßnahme nicht wie zunächst angenommen in 2022 abgeschlossen werden kann. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Landesförderung werden voraussichtlich nicht erfüllt, sodass dem Auszahlungsansatz keine Förderung mehr gegenübergestellt werden kann. Zudem ist nach derzeitigem Stand mit einer massiven Preissteigerung zu rechnen. Durch den Wegfall der Förderung und unter Berücksichtigung der Preissteigerungen ist ein voraussichtlicher Ausgabenansatz in Höhe von ca. 368.300 anzunehmen.

 

Da auch eine Preissteigerung in den nächsten Jahren als sehr wahrscheinlich zu betrachten und bundesweit die Einführung von Ganztagsschulen bis Ende 2026 verpflichtend ist, sollte mit der Maßnahme noch in diesem Jahr begonnen werden.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung kann aus dem Projekt „Sanierung der Schulsporthalle Parkstraße“ (Investitionsnummer 961066, Produkt 2111) erfolgen. Für die Sanierung der Sporthalle wurden im Haushaltsplan 2022 Ausgaben in Höhe von 400.000 € sowie der Erhalt von Bundes- und Landesförderungen von insgesamt 186.000 € berücksichtigt. Die Stadt Hann. Münden wurde allerdings beim Förderprogramm des Landes „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022“ nicht berücksichtigt, sodass mit der Sanierung der Schulsporthalle in diesem Jahr nicht mehr begonnen werden wird und der daraus hervorgehende geplante Eigenanteil der Stadt Hann. Münden in Höhe von 214.000 € zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe herangezogen werden kann.

 

Die darüber hinaus notwendige Deckung kann durch den Verzicht der neuen LED Beleuchtung in der Bücherei (Investitionsnummer 961105, Produkt 2721, Ansatz im Haushaltsplan 2022 von 30.000 €) sowie durch den Verzicht auf Baumaßnahmen für Inklusion in den Grundschulen (Investitionsnummer 961047, Produkt 2111, Ansatz im Haushaltsplan 2022 von 10.000 €) erfolgen. Des Weiteren können aus dem Kitabereich die Anschaffungskosten für ein Klettergerüst, welchesr die Kita Hedemünden geplant war, zur Verfügung gestellt werden. Nachdem das DRK bereits begünstigt wurde und die Kita Hedemünden einen Großteil der Zuwendungen für die Anschaffung von Spielgeräten beabsichtigt, ist das eingeplante Klettergerüst nicht mehr notwendig. Hierfür wurden im Haushaltsplan 2022 ca. 17.000 € (Investitionsnummer 0048, Produkt 3651) eingeplant.

 

Die durch aktuelle Preissteigerungen entstehenden Mehrkosten für den Umbau der Grundschule Neumünden zur Ganztagsschule könnten somit gedeckt werden. Sollten die bereits im November 2021 abgerufenen Mittel in Höhe von 8.521,39 € an den Zuwendungsgeber zurück gezahlt werden müssen, wäre die Deckung durch den Verzicht der oben genannten Baumaßnahmen ebenfalls noch gegeben.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.