Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den vorgelegten Bericht entgegen und stellt fest, dass die Verwaltung mit diesem den am 05.05.2022 gefassten Ratsbeschluss erfüllt hat.
Er nimmt damit zur Kenntnis, dass einer der vorstehend betrachteten Grundschulstandorte unter der Voraussetzung, dass an der aufnehmenden Schule die Rahmenbedingungen geschaffen und entsprechende Erweiterungen gebaut werden, aufgegeben werden könnte.
Auf der Grundlage des Berichtes trifft er eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise und erteilt der Verwaltung hierzu eine Vorgabe.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Im Zusammenhang zu den Beratungen anlässlich der Schließung möglicher Grundschulstandorte wurde die Verwaltung vom Rat in seiner Sitzung am 05.05.2022 beauftragt, bis zum Herbst diesen Jahres zusammenzutragen, mit welchen Folgen eine mittelgroße Grundschulen geschlossen werden kann.
Dieser Auftrag wurde mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung formuliert und auch im Haushaltssicherungskonzept verankert. Dazu sind neben den möglichen Folgen auch die dem entgegenstehenden Voraussetzungen für eine Zusammenlegung wie bspw. Erweiterungen zu benennen und zu beziffern. Auftragsgemäß wurden in dieser Prüfung lediglich die mittelgroßen Grundschulen Gimte, Hermannshagen, Neumünden und Hedemünden näher betrachtet.
Der Prüfauftrag zu diesen vier mittelgroßen Grundschulstandorten befindet sich in der Anlage 1 zu dieser Berichtsvorlage. Er beinhaltet zur besseren Übersicht eine tabellarische Auflistung bspw. der Schülerzahlen der letzten Jahre. Daneben wird Bezug zu den haushaltsmäßigen Aufwendungen mit möglichen Einsparungen aufgezählt. Auch andere Angaben zum Schulbetrieb wie bspw. das vorhanden sein einer Offenen Ganztagsschule, Kosten für die laufende Bauunterhaltung und Investitionen werden aufgeführt. Insbesondere die Grundschulen Gimte und Hedemünden heben sich in ihrem Gebäudebestand von den anderen beiden Schulen dahingehend ab, da sie bereits in den letzten Jahren aus Fördermitteln der Konjunkturinvestitionsprogramme energetisch saniert und sich in einem allgemein guten baulichen Zustand befinden. Das hat bekanntermaßen Folgen in den Energieverbräuchen, welche bei den aktuell stark steigenden Energiepreisen zukünftig noch stärker ins Gewicht fallen werden. Im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Schulen kann der Aspekt der künftigen Barrierefreiheit im Zuge der Inklusion nicht außer Acht gelassen werden. Dieser ist jedoch an allen hier betrachteten Grundschulstandorten gleichermaßen unerfüllt. Als Voraussetzung für mögliche Zusammenlegungen von Grundschulen ist jedoch davon auszugehen, dass hierfür bauliche Erweiterungen um jeweils einen Klassenraum pro Jahrgang, Gruppenräume, Aufzug sowie die notwendigen zusätzlichen Sanitäranlagen je Schulstandort zwischen 1,2 bis 1,5 Millionen Euro Baukosten aufzubringen sein werden. Diese Umbaumaßnahmen würden zudem barrierefreie Zugänge zu den Gebäuden, entsprechend selbsttätig öffnende Eingangstüren, Aufzug, Schallschutz und hinreichende Beleuchtung/LED umfassen. Separat ausgewiesen sind die Kosten zur Schaffung digitaler Infrastruktur/Netzwerkverkabelung in den Schulgebäuden, welche bisher ebenfalls an keiner der hier betrachteten mittelgroßen Grundschulen vorhanden ist. Es ist davon auszugehen, dass die Aufgabe einer der vier mittelgroßen Grundschulen, zunächst zusätzliche Finanzmittel benötigen wird, jedoch auf Grund der vorstehend beschriebenen künftigen Umbaumaßnahmen Einsparungen führen werden. Da gezielte Baumaßnahme zur Inklusion bisher nicht umgesetzt wurden, hat sich die Stadt Hann. Münden verpflichtet die Grundschule Hedemünden für die Aufnahme von Schülern mit Beeinträchtigungen auszustatten. Schüler mit körperlicher, motorischer und geistiger Beeinträchtigungen können noch während der Übergangsfrist an diese Grundschule verwiesen werden. Die seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums eingeräumte Übergangsfrist endet zum Schuljahr 2024/25, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Bis alle Grundschulen barrierefrei sind, fungiert die Grundschule Hedemünden als sogenannte Schwerpunktschule für Inklusion. Ein Umbau sämtlicher Schulgebäude ist jedoch unumgänglich. Nicht zuletzt sollten konkrete Überlegungen für die Schließung einer der vier mittelgroßen Grundschulen in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und Elternvertretern im Vorfeld rechtzeitig erörtert werden.
Eine Reduzierung der Grundschulstandorte ist aus heutiger Sicht und mit Blick auf den zukünftigen Investitionsbedarf ernsthaft zu prüfen und würde damit Planungssicherheit für die verbleibenden Schulstandorte geben. Anlagen: ANLAGE 1 Prüfauftrag zu den vier mittelgroßen Grundschulen ANLAGE 2 Erläuterungen zu den Darstelungen in der tabellarischen Übersicht Anlage 1 ANLAGE 3 Teilhaushalt Budget 3 – Grundschulen ANLAGE 4 Zusammenfassung u.a. der Jahrgangsstärken ANLAGE 5 Allgemeine Schülerstatistik 2021/22 ANLAGE 6 Schulorganisationsverordnung ANLAGE 7 Inklusion – Hinweise für kommunale Schulträger ANLAGE 8 Schulbezirkseinzugssatzung
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