Beschlussvorschlag:
Der Gesellschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
hier: Sachstand zum zeitlichen Verlauf der Baumaßnahme und zur Kostenentwicklung
Die Grundschule Neumünden ist seit dem Sommer 2020 eine offene Ganztagsschule. Als Schulmensa wird die Gemeinschaftseinrichtung im Haus der Nationen genutzt. Zudem fehlt es der Grundschule an Betreuungsräumen für den Ganztagsbetrieb, so dass ein Anbau an das vorhandene Schulgebäude geplant wurde. Hierzu wurde eine Landesförderung zum Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter beantragt und seitens des Landes Niedersachsen bewilligt. Die Bewilligung umfasste eine Förderung von 112.000 Euro, die Gesamtausgaben von 214.000 Euro vorsah. Die Baumaßnahme war für 2021 bewilligt und konnte auf Grund der Haushaltslage nicht rechtzeitig in 2021 begonnen werden. Nachdem nunmehr seitens des beauftragten Architekturbüros eine aktualisierter Bauzeitenplan vorgelegt wurde, wird die Baumaßnahme nicht wie zunächst angenommen in 2022 abgeschlossen werden können. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Landesförderung wird nicht erfüllt und die bisher einberechnete Landesförderung in Höhe von 112.000 Euro entfallen. Die kommenden Ergebnisse der Ausschreibungen bleiben abzuwarten. Es wird gehofft, dass auch tatsächlich für alle Gewerke Firmen ein Angebot abgeben werden. Unter den vorstehend geänderten Bedingungen wurde entschieden, den Anbau des Gruppenraumes in der Brüder-Grimm-Schule wie bisher geplant unverändert fortzusetzen und mit Nachdruck die dazu erforderlichen Arbeiten zu veranlassen. Die Verwaltung hat entsprechende Deckungsvorschläge für die Mehrausgaben und die entfallene Einnahme aus der Landeszuwendung zu erbringen. Herangezogen hierfür werden der städtische Baukostenanteil für die Sanierung der Jahnsporthallen sowie Finanzmittel für Inklusion in den Grundschulen und die Umstellung der Beleuchtung in der Stadtbücherei auf LED und aus dem Bereich Kindertagesstätten/Reduzierung des Investitionszuschusses an Dritte. |
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