Sprungziele
Inhalt
15.10.2021

Zensus 2022 - Gebäude- und Wohnungszählung

15.10.2021

Der Fachdienst 3.2 - Melde- und Ausweisservice - weist daraufhin, dass aktuell die Vorbereitungen für den nächsten bundesweiten Zensus im Jahr 2022 laufen.

In diesem Rahmen werden u. a. zeitnah Bürgerinnen und Bürger vom Landesamt für Statistik Niedersachsen kontaktiert und um Auskunft gebeten.

Aus diesem Grund hier ein paar Informationen rund um den Zensus und die in Kürze anstehende Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung.

Im Rahmen des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Es werden dabei nicht nur aktuelle Bevölkerungszahlen festgestellt, sondern unter anderem auch Angaben zum Gebäude- und Wohnungsbestand sowie zur Wohnsituation der Bevölkerung erhoben. Dazu wird im Mai 2022 eine sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)´durchgeführt.

Zur Vorbereitung der GWZ startet ab dem 18.10.2021 zunächst eine Vorbefragung. Im Zuge der Vorbefragung werden in Niedersachsen rund 350.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise Gebäuden mit Wohnraum zur Auskunft aufgefordert

Ablauf der Vorbefragung

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise Gebäuden mit Wohnraum, die zur Teilnahme an der Vorbefragung zur GWZ ausgewählt wurden, erhalten in Kürze Post vom Landesamt für Statistik Niedersachsen. In dem Brief werden neben allgemeinen Informationen zur Vorbefragung auch die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen, über den die Daten übermittelt werden sollen, mitgeteilt. Ein Papierbogen wird dem Anschreiben nicht beigefügt. Dieser wird aber automatisch mit der ersten Erinnerung versandt. Für die Vorbefragung besteht Auskunftspflicht.

Nutzen der Vorbefragung

Mithilfe der Vorbefragung wird ermittelt, ob die vorliegenden Daten zu Eigentumsverhältnissen und Gebäuden, die unter anderem von den Grundsteuerstellen stammen, aktuell und von guter Qualität sind. Damit wird ein wichtiger Grundstein für den reibungslosen Ablauf der eigentlichen GWZ im Jahr 2022 gelegt

Weitere Informationen für Auskunftspflichtige

Im Rahmen der Vorbefragung zur GWZ kommen keine Erhebungsbeauftragten zum Einsatz. Weder das Landesamt für Statistik Niedersachsen noch die Erhebungsstellen werden Personen zu den Anschriften Auskunftspflichtiger schicken.

Bei Rückfragen können sich Auskunftspflichtige an die speziell eingerichtete Hotline wenden:
Tel.: 0511 – 899 77 335

Erreichbarkeit: ab 18.10.2021 von Montag bis Freitag von 07:00 - 21:00 Uhr, Samstag von 09:00 - 16:00 Uhr

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Vorbefragung zur GWZ sind zudem in den FAQ-Bereich der Internetseite Zensus 2022 des Statistischen Bundesamts zu finden. Auf der Internetseite des Landesamts für Statistik Niedersachsen finden Sie eine weitere Pressemitteilung zu diesem Thema.

Randspalte

nach oben zurück