Sprungziele
Inhalt

Wie kann ich Städtebauförderungsmittel für meine Sanierungsmaßnahme beantragen?

Voraussetzungen:

  • Das Gebäude liegt im Sanierungsgebiet „Altstadt IV“ und befindet sich im Eigentum des Antragstellers / der Antragstellerin.
  • Es sind Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen geplant, die den festgelegten Zielen und Zwecken der Sanierung nach dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept entsprechen,
  • Das Gebäude darf nach der geförderten Maßnahme keinen wesentlichen Moderisierungs- und Instandsetzungsbedarf mehr aufweisen,
  • Denkmalrechtliche und baurechtliche Vorschriften werden eingehalten; alle erforderlichen Genehmigungen werden vor Beginn der Bauarbeiten eingeholt.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Maßnahmenbeschreibung mit Kostenschätzung ggfls. von einem Ingenieurbüro
  • Die Sanierungsmaßnahme ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen, d. h., der Antragsteller / die Antragstellerin bemüht sich, für jedes durch Fachfirmen ausgeführte Gewerk drei Angebote einzuholen und dies der Stadt nachzuweisen.
  • Stehen zur Finanzierung der Maßnahme Fördermittel anderer öffentlicher Stellen zur Verfügung (z. B. Wohnraumförderung, KfW-Mittel, Bafa, Energieagentur Göttingen) sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Förderbescheide bzw. Ablehnungsbescheide sind vorzulegen. Sie werden bei der Berechnung der Städtebauförderungsmittel berücksichtigt.
  • Je nach Einzelfall sind eventuell noch weitere Angaben erforderlich.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Der Kostenerstattungsbetrag kann ermittelt werden durch:

  • Einzelfallbezogene Pauschale:
    Der zu leistende Kostenerstattungsbetrag kann unter Verzicht auf eine Einzelfallberechnung als Pauschale ermittelt werden. Die Höhe der Pauschale beträgt bis zu 40 % der berücksichtigungsfähigen Kosten und bis zu 50 000 EUR im Jahr 2022, ab dem Jahr 2023 zuzüglich Baupreisindexsteigerung (Höchstgrenze).Die Höchstgrenze bezieht sich auf die Kostenerstattung/en an die Eigentümerin oder den Eigentümer je Gebäude während der gesamten Dauer der Gesamtmaßnahme.

ODER

  • Gesamtertragsberechnung:
    Im Übrigen erfolgt die Ermittlung des Kostenerstattungsbetrags durch Berechnung auf der Grundlage des jährlichen Gesamtertrages (Gesamtertragsberechnung).

Berechnungsmuster (MS-Excel-Datei)

Wie ist das weitere Verfahren?

Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die Zuschusshöhe berechnet werden. Der Verwaltungsausschuss als zuständiges politisches Gremium entscheidet über die Zuschussgewährung. Der maximale Förderbetrag wird in einem Modernisierungsvertrag festgehalten. Dieser Vertrag ist zwischen dem Bauherrn / der Bauherrin und der Stadt Hann. Münden als Bewilligungsstelle zu schließen und regelt alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Förderung der Sanierungsmaßnahme.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Sanierungsmaßnahmen festgestellt. Der Zuschussnehmer / die Zuschussnehmerin legt der Stadt Hann. Münden alle Rechnungen im Original vor und die Städtebauförderungsmittel werden abschließend berechnet und ausgezahlt.
Ein kleines Hinweisschild am sanierten Gebäude weist auf die Städtebauförderung hin.

Das Wichtigste zum Schluss:

  • Es besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Stadt die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen!
  • Der Vertrag über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und deren Förderung (Modernisierungsvertrag) ist VOR Beginn der Baumaßnahmen abzuschließen!

Und dann gibt es noch:

Steuererleichterungen gemäß § 7 h EstG (Einkommensteuergesetz):
Bei einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen absetzen.
Auch hierfür ist Voraussetzung, dass vor Beginn der Baumaßnahmen ein entsprechender Vertrag zwischen dem Steuerpflichtigen / der Steuerpflichtigen und der Stadt Hann. Münden abgeschlossen wird.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen und Vorlage aller Originalrechnungen stellt die Stadt Hann. Münden dann die steuerliche Bescheinigung über die Höhe der bescheinigungsfähigen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten aus, die dann dem Finanzamt eingereicht werden kann.

nach oben zurück