Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
Nr. 99027009022000Volltext
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn die bei der Geburt vom Mutterleib getrennt e Leibesfrucht keine Lebenszeichen (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürlich e Lungenatmung) zeigte, das Gewicht unter 500 Gramm lag und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde.
Teaser
Kam es während einer Schwangerschaft zu einer Fehlgeburt,
können Sie die
se
bei dem zuständigen Standesamt anzeigen.
Auf Wunsch stellt das Standesamt hierüber eine Beschei
nigung aus.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung , in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte .
Voraussetzungen
Es muss eine Fehlgeburt vorliegen und diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.
Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei der Mutter.
Formulare
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Der Mutterpass, aus dem die Fehlgeburt hervorgeht oder eine von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes
- Eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sofern keine Ehe vorliegt: Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Bescheinigung die Daten des Vaters enthalten soll:
- Eine schriftliche Zustimmung des Vaters,
- eine Geburtsurkunde des Vaters
Kosten
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung beträgt in Niedersachsen 20 Euro.
Frist
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel sofortige Ausstellung
Verfahrensablauf
- Die Anzeige erfolgt frist- und formfrei.
- Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt, einer Hebamme oder einer Entbindungspflegerin oder einem Entbindungspfleger ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt.
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen.
- Eine Angabe zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes wird benötigt.
- Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine Fehlgeburt ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Sprechzeiten - Fachdienst Standesamt
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Sie erreichen uns telefonisch in der Regel während der Sprechzeiten, zusätzlich freitags von 08:30 – 12:00 Uhr.
Einschränkungen wegen Eheschließungen sind möglich.