Sprengstofferlaubnisschein
Leistungsbeschreibung
Sprengstofferlaubnisscheine nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigen zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und zum Umgang mit Schwarzpulver beim Vorderladerschießen.
Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Sprengstofferlaubnis ist schriftlich bei der Stadt Hann. Münden, Bereich 3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden, zu stellen.
Voraussetzung
Vorraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind:
- Die persönliche Zuverlässigkeit
Hierfür wird von der zuständigen Behörde eine Überprüfung bei der Polizei und dem Generalbundesanwalt in Bonn durchgeführt, um festzustellen, ob der Antragsteller rechtskräftig verurteilt wurde oder laufende Verfahren gegen ihn anhängig sind. - Die körperliche Zuverlässigkeit
Beinhaltet die Überprüfung, ob die körperliche Eignung, z. B. die volle Gebrauchsfähigkeit der Hände, vorhanden ist. - Teilnahme an einem Lehrgang nach § 32 der 1. Sprengstoffverordnung
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Der Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist 4 - 5 Wochen vor Lehrgangsbeginn vom Antragsteller, persönlich und unter Vorlage des Personalausweises, bei der Stadt Hann. Münden, Bereich 3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden, zu stellen. - Bedürfnisnachweis
Hierfür ist ein gültiger Jahresjagdschein oder eine Bescheinigung des Schützenvereins über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Schießveranstaltungen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vorzulegen.
Gebühr
Der Sprengstofferlaubnisschein ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit für
- Sprengstofferlaubnisschein je nach Zeitaufwand, jedoch maximal 150,00 €
- Verlängerung eines Sprengstofferlaubnisscheines 40,00 €
- Unbedenklichkeitsbescheinigung 40,00 €
- Änderungen in der Sprengstofferlaubnis 40,00 €
- sowie zuzüglich zur jeweiligen Gebühr Auslagen (Porto usw.)
Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Nach telefonischer Terminvereinbarung.