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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung

Nr. 99114032012000

Volltext

Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Teaser

Sie benötigen eine Lebensbescheinigung für Ihre Rentenversicherung. Hier erhalten Sie Informationen, wo und wie Sie die Bescheinigung beantragen können.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben:

  • bei der Gemeinde (Bürger-Amt, Bürger-Service oder Einwohner-Melde-Amt)
  • beim Konsulat

Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Kosten

Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.



  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)

    Gebühr: 4,80 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Verfahrensablauf

Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.08.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

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