Bauaufsicht
Nr. 99012009001000Volltext
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Anträge / Formulare
- Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO
- Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO
- Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO
- Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO
- Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO
- Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Servicezeiten - Bereich Stadtentwicklung
montags bis freitags
von 07:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.