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Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

Nr. 99008004180002

Volltext

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Teaser

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Ansprechpunkt

An Ihr örtliches Bürgeramt

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Was sollte ich noch wissen?

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