Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2020 für die Stadtentwässerung Hann. Münden den vorliegenden Haushaltsplan einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 1.550.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 1.511.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 2.270.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.
28.11.2019 - Betriebsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
9
Ja
0
Nein
2
Enthaltungen
04.12.2019 - Verwaltungsausschuss
N 32 - ungeändert beschlossen
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05.12.2019 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine Wortmeldungen angezeigt werden, ruft dieser zur Beschlussfassung auf.
Der Rat beschließt sodann für das Haushaltsjahr 2020 für die Stadtentwässerung Hann. Münden den vorliegenden Haushaltsplan einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 1.550.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 1.511.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 2.270.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.