Vorlage - BesV/0705/19  

 
 
Betreff: Kalkulation der Abwassergebühren 2020/2021 sowie Neufassung der Abwassergebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bearbeiter/-in: Hartung, Jörg
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
28.11.2019 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
04.12.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
05.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Abwassergebührenkalkulation 2020 2021  
Anlage 2 Abwassergebührensatzung vom 05.12.2019  

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat beschließt,

 

 

  1. der Kalkulation der Abwassergebühren für die Zeit ab dem 01.01.2020 folgende Leitentscheidungen zugrunde zu legen:

 

a)    Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt für zwei Jahre, mithin vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 (Kalkulationsperiode 2020/2021).

 

b)    Die aus der Kalkulationsperiode 2016/2017 resultierende Kostenüberdeckung i. H. v. 186.020,52 € bei der zentralen Schmutzwasseranlage und von 101.873,93 € bei der zentralen Niederschlagswasseranlage sowie die Kostenunterdeckung von 1.413,19 € bei den Kleinkläranlagen und 662,65 € bei den abflusslosen Sammelgruben werden jeweils vollständig in der Kalkulationsperiode 2020/2021 ausgeglichen.

 

c)    Als Schmutzwassermenge wird für das Jahr 2020 von 1.085.000 m³ und für das Jahr 2021 von 1.080.000 m³ ausgegangen.

 

d)    Die Beseitigung von Niederschlagswasser erfolgt in der zentralen Niederschlagswasseranlage für Grundstücke und in der zentralen Niederschlagswasseranlage für Straßen. Dabei wird für befestigte und angeschlossene Flächen von Grundstücken eine gebührenpflichtige Fläche von je 2.270.000 m² für 2020 und 2021 sowie für befestigte und angeschlossene Straßenflächen eine gebührenpflichtige Fläche von 1.668.000 m² für 2020 und 1.670.000 m² für 2021 angenommen.

 

e)    Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 3,6 % festgelegt.

 

f)      Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungen nach den Anschaffungs- und Herstellungswerten werden aus dem bei der Stadtentwässerung geführten Anlagennachweis entnommen, der für den Kalkulationszeitraum prognostisch fortgeschrieben wird. Die Führung des Anlagennachweises erfolgt nach den Vorschriften der KomHKVO.

 

g)    Die Übernahme des Schmutzwassers aus den Gemeinden Scheden, Bühren und Dankelshausen erfolgt entsprechend der abgeschlossenen Zweckvereinbarung zu den tatsächlichen Kosten für die abgeleitete Menge. Diese Kostenerstattung vermindert die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung in Hann. Münden.

 

 

  1. auf der Grundlage der Kalkulation vom 15.11.2019 (Anlage 1) die Abwassergebühren für die Periode 2020/2021 wie folgt festzusetzen:

 

Zentrale Abwasserbeseitigung:

 

Schmutzwasserbeseitigung     2,87 €/m³

 

Niederschlagswasserbeseitigung Grundstücke  0,30 €/m²

 

Niederschlagswasserbeseitigung Straßen   0,42 €/m²

 

 

Dezentrale Abwasserbeseitigung:

 

Kleinkläranlagen       68,66 €/m³

 

Abflusslose Sammelgruben     53,22 €/m³

 

 

  1. die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung) in der als Anlage 2 beigefügten Fassung zu erlassen.

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

 

Am 31.12.2019 endet die zzt. laufende Kalkulationsperiode 2018/2019 für die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Hann. Münden, so dass diese neu zu kalkulieren und in der Abwassergebührensatzung entsprechend festzuschreiben sind. Als Grundlage für die Erstellung der Abwassergebührenkalkulation hat der Rat so genannte „Leitentscheidungen“ zu treffen, die im Folgenden näher erläutert werden:

 

a)         Kalkulationszeitraum

Der Kalkulationszeitraum soll nach § 5 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) drei Jahre nicht übersteigen. Der seit 2002 regelmäßig für die Abwassergebühren zugrunde gelegte zweijährige Kalkulationszeitraum hat sich bewährt und soll daher beibehalten werden.

 

b)         Ausgleich von Kostenüber/-unterdeckungen vergangener Kalkulationsperioden

Nach § 5 Abs. 2 NKAG müssen Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren nach ihrer Feststellung ausgeglichen werden, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Die Kalkulationsperiode 2016/2017 hat für die zentrale Schmutzwasseranlage mit einer Überdeckung der tatsächlichen Kosten von insgesamt 186.020,52 € und für die zentrale Niederschlagswasseranlage mit einer Überdeckung von 101.873,93 € abgeschlossen. Ohne Berücksichtigung der Überdeckung würde die Schmutzwassergebühr 2,95 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr für Grundstücke 0,32 €/m² betragen. Bei den dezentralen Anlagen ist aus der Kalkulationsperiode 2016/2017 eine Unterdeckung von 1.413,19 € bei den Kleinkläranlagen und 662,65 € bei den abflusslosen Sammelgruben auszugleichen.

 

c)         Prognostizierte Schmutzwassermenge

Die prognostizierten Schmutzwassermengen berücksichtigen ausgehend vom Vorjahresverbrauch einen geringfügigen Rückgang des Frischwasserverbrauchs, der auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht. Daneben wirkt sich aus, dass die Stadt nunmehr seit Frühjahr 2019 das Haldenwasser der ehemaligen Westzell-Deponie mit Genehmigung der unteren Wasserbehörde nicht mehr in den öffentlichen Schmutzwasserkanal, sondern direkt in die Fulda einleitet.

 

d)         Prognostizierte Flächen für die Niederschlagswasserbeseitigung

Die prognostizierten Flächen beruhen hinsichtlich der Grundstücke auf dem derzeitigen Bestand und berücksichtigen zugleich aus Erfahrungen der vergangenen Jahre zu erwartende Zugänge durch Neubauten und Abgänge durch Entsiegelung. Die prognostizierten Flächen für die Straßen beruhen auf vorgenommenen und noch weiter vorzunehmenden Abstimmungen mit den betroffenen Straßenbaulastträgern.

 

e)         Kalkulatorischer Zinssatz

Der kalkulatorische Zinssatz stellt einen Mischzinssatz dar, der sowohl die durchschnittlichen Zinsen für die laufenden Kreditverträge, einen Zinssatz für das bisher eingesetzte Eigenkapital i. H. d. Zinsen für 10-jährige Bundesanleihen als auch das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital berücksichtigt. Daraus errechnet sich für die Periode 2020/2021 ein Zinssatz von 3,6%.

 

f)          Kalkulatorische Abschreibungen

Die Stadtentwässerung führt für das für die Abwasserbeseitigung benötigte Anlagevermögen einen Anlagenachweis, in dem jedes einzelne Anlagegut mit den erforderlichen Angaben nachgewiesen wird. Die berücksichtigte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter entspricht der vom Land Niedersachsen für das kommunale Rechnungswesen herausgegebenen Abschreibungstabelle. Die Abschreibungen erfolgen auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungswerte.

 

g)         Übernahme Schmutzwasser aus der Samtgemeinde Dransfeld

Das Schmutzwasser aus den benachbarten Gemeinden Scheden, Bühren und Dankelshausen wird zunächst über eine Transportleitung dann über das Ortsnetz von Hann. Münden bis zur Zentralkläranlage abgeleitet und dort gereinigt. Die Kosten für Transport und Reinigung (einschl. kalkulatorischer Abschreibungen und Zinsen) werden auf der Grundlage der mit dem Wasserverband Peine abgeschlossenen Zweckvereinbarung in tatsächlicher Höhe erstattet und vermindern damit die Aufwendungen für die Schmutzwasserbeseitigung in Hann. Münden.

 

Im Übrigen wurden bei der Ermittlung der laufenden Kosten die für die Jahre 2020 und 2021 zu erwartenden Kosten für Sach-, Personal- und Dienstleistungen berücksichtigt, die zum Betrieb und der Unterhaltung der abwassertechnischen Anlagen der Stadt Hann. Münden erforderlich sind.

 

Die der Gebührenkalkulation darüber hinaus zugrundeliegenden Daten und Unterlagen liegen in den Sitzungen der beschlussfassenden Gremien zur Einsichtnahme bereit.

 

Die dezentrale Abwasserbeseitigung betrifft insgesamt 45 Anlagen, davon 26 Kleinkläranlagen und 19 abflusslose Sammelgruben.

 

Danach ergeben sich für die zentrale und die dezentrale Abwasserbeseitigung folgende Gebührensätze:

 

 

 

Schmutz-

wasser

Niederschlags-

wasser - Grundstücke

Niederschlags-

wasser - Straßen

Kleinklär-

anlagen

Abflusslose

Sammel-gruben

2020/2021

2,87 €/m³

0,30 €/m²

0,42 €/m²

68,66 €/m³

53,22 €/m³

2018/2019

2,72 €/m³

0,32 €/m²

0,39 €/m²

58,42 €/m³

45,97 €/m³

2016/2017

2,88 €/m³

0,31 €/m²

-

44,41 €/m³

39,21 €/m³

2014/2015

2,52 €/m³

0,37 €/m²

-

34,46 €/m³

33,10 €/m³

2012/2013

2,52 €/m³

0,35 €/m²

-

32,69 €/m³

29,69 €/m³

2010/2011

2,52 €/m³

0,26 €/m²

-

30,47 €/m³

26,80 €/m³

2008/2009

2,49 €/m³

0,25 €/m²

-

29,04 €/m³

23,64 €/m³

2006/2007

2,58 €/m³

0,28 €/m²

-

26,51 €/m³

21,83 €/m³

 

 

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für die Periode 2020/2021 vom 15.11.2019 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. In der als Anlage 2 beigefügten neu gefassten Abwassergebührensatzung sind in § 5 die neuen Gebührensätze übernommen worden und ist in § 9 Abs. 2 der Fälligkeitstermin für Jahreszahler -entsprechend der gesetzlichen Vorgabe in § 5 Abs. 2 NKAG- vom 15.07. auf den 01.07 vorverlegt worden.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für die Periode 2020/2021 ist nach den Vorschriften des NKAG auf der Grundlage der zu erwartenden laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie der zu erwartenden Leistungseinheiten zu 100 % kostendeckend erfolgt, so dass sich für den städtischen Haushalt keine finanziellen Auswirkungen ergeben.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Abwassergebührenkalkulation 2020 2021 (1534 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Abwassergebührensatzung vom 05.12.2019 (1169 KB)