Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Mo, 25.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:01 - 17:31 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes Böttcherstraße
Ort: Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Finanzausschusses am 18.02.2019 -Öffentlicher Teil-  
FiA/20/19  
     
   
Ö 4  
Beratung zum Haushaltsplan 2019 - Teilhaushalt 1 Allgemeine Verwaltung  
Enthält Anlagen
BesV/0510/19  
Ö 5  
Beratung zum Haushaltsplan 2019 - Teilhaushalt 2 Finanzverwaltung und Teilhaushalt 7 Allgemeine Deckungsmittel  
Enthält Anlagen
BesV/0514/19  
Ö 6  
Beratung zum Haushaltsplan 2019 - Teilhaushalt 3 Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung  
Enthält Anlagen
BesV/0515/19  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss / Der Gesellschaftsausschuss

 

-          beschließt keine Änderungen zum Teilhaushalt 3

 

-          stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Zuschussbedarf des Teilhaushaltes 3 verändert sich damit im Ergebnishaushalt um X.XX €, im Finanzhaushalt um X.XX € auf X.XX €.

 

   
    25.03.2019 - Finanzausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Stadtamtmann Golde stellt den Teilhaushalt 3, hier die entsprechend der neuen Zuständigkeit geregelten Produkte, Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Recht, vor.

 

Zudem erläutert er, dass aufgrund der Umstrukturierung der Verwaltung viele neue Produkte im Bereich 3 liegen und bei einigen auch aufgrund von Produktwechseln keine Vorjahres- und/oder Erfahrungswerte vorliegen.

 

Er verliest die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr und stellt dann die Einzelmaßnahmen vor. Ausgaben von erheblicher Bedeutung sind u.a. ein defekter Ölabscheider im Feuerwehrgerätehaus Vogelsangweg (ca. 100.000 €), TÜV und Wartungskosten für Kompressoren, steigende Mieten und Pachten (hinzu kommen im nächsten Jahr zudem die Kosten für das neue Feuerwehrgerätehaus Hedemünden) sowie Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen.

 

Geplant war zudem die Anschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagen (MTW), welche jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht realisiert werden kann. Es wird nun versucht, durch Sponsoren genügend finanzielle Mittel (benötigt ca. 60.000 €) zu sammeln, um das Fahrzeug hierdurch zu finanzieren.

 

Des Weiteren ist für den Austausch des Löschfahrzeug 16/12 der Stadt eine Verpflichtungsermächtigung r das Jahr 2020 vorgesehen in Höhe von 400.000 €. Der Austausch dieses Fahrzeuges ist dringend erforderlich, da aufgrund eines vorliegenden Gutachtens bestätigt wird, dass ohne eine Instandsetzung im erheblichen Maße ein weiterer TÜV über das Jahr 2021 hinaus nicht möglich ist.

 

Stadtamtmann Golde führt fort, dass für die Löschwasserversorgung in Hemeln, im speziellen die Objekte „Alte Mühle“ und „Glashütte“ ebenfalls Mittel im Haushalt geplant worden sind (105.000 €).

 

Ausschussvorsitzender Reichel fragt nach dem Feuerwehrbedarfsplan und möchte den aktuellen Bearbeitungsstand wissen. Es sei nicht verständlich, warum die Fertigstellung so lange dauere.

 

Stadtamtmann Golde stimmt Ausschussvorsitzenden Reichel zu, dass die Fertigstellung schon viel zu lang dauere. Dies sei auf diverse Probleme in der Vergangenheit sowohl in der Verwaltung, als auch bei dem planenden Büro, zurückzuführen. Die Änderungen werden momentan durch das Planungsbüro eingepflegt, was jedoch mit erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden sei. Zudem gibt es auch dort eine Prioritätenliste, nach deren Abarbeitung auch der Bedarfsplan für die Stadt Hann. Münden demnächst fertiggestellt werden soll.

 

Ratsherr Wedekind geht ebenfalls auf den Feuerwehrbedarfsplan ein und stellt hierzu die Fragen, warum gerade der Bedarfsplan der Stadt Hann. Münden so lang dauere und warum die Ratsmitglieder über das Verfahren völlig im Unklaren gelassen wurden.

 

Stadtamtmann Golde versichert zukünftig eine vollständige Transparenz und eine umgehende Information an die Ratsmitglieder. Unmittelbar nach der Fertigstellung des Planes soll zuerst der Finanzausschuss informiert werden.

 

Ratsherr Kaufmann fragt an, warum die Erstellung des Bedarfsplanes überhaupt extern vergeben worden ist. Hieraufhin erläutert Stadtamtmann Golde, dass es sich hierbei um einen äerst komplexen Sachverhalt handelt, den man nicht einfach nebenbei mit den vorhandenen Ressourcen erstellen kann.

 

Ausschussvorsitzender Reichel führt aus, dass in der Öffentlichkeit dargestellt worden ist, dass die Feuerwehr Hann. Münden gegen den Bedarfsplan „Einspruch“ erhoben habe. Dies sei jedoch so nicht korrekt. Stadtamtmann Golde geht auf diese Ausführungen ein und teilt mit, dass bisher nur der gebildete Arbeitskreis von dem Bedarfsplan wisse und eine Vorstellung bei der Feuerwehr noch gar nicht erfolgt sei. Somit ist die in der Öffentlichkeit dargestellte Aussage falsch.

 

Es besteht seitens des Bürgermeisters und dem Ausschuss Einigkeit darüber, dass der Feuerwehrbedarfsplan nach Fertigstellung unbedingt zuerst dem Finanzausschuss und zeitgleich bzw. zeitnah der Feuerwehr vorgestellt werden muss.

 

Ratsfrau Deutsch fragt bezüglich der Vorstellung des Teilhaushaltes 3 noch zu einer Änderung bei den internen Leistungsverrechnungen nach. Stadtamtmann Golde erläutert hierzu, dass sich diese Änderung (ca. 25.000 €) ebenfalls durch die Rückabwicklung der KDM erklären lässt. Stadtoberamtsrat Hodan führt hierzu aus, dass die Beträge, die nun in der internen Leistungsverrechnung stehen, früher als Pauschalen an die KDM gezahlt worden sind und heute mit den Tätigkeitserfassungen dargestellt werden. Im Haushalt 2019 sind viele dieser Zahlen allerdings noch vorsichtig geschätzt, da aufgrund der Umstrukturierung noch keinerlei Erfahrungswerte vorliegen.

 

Ratsherr Bitz stellt die Frage, wie eine so deutliche Kostensenkung in den Bereichen Museum, Archiv und Bücherei möglich geworden sei. Stadtoberamtsrat Hodan erklärt hierzu, dass die Kostenumlegung verändert worden ist und das Schloss in der Kalkulation nicht mehr unter die Verwaltungsgebäude zähle. Hierdurch war eine Senkung der Kosten für die drei Bereiche möglich, was jedoch auch dazu führt, dass diese Kosten an anderen Stellen aufgefangen werden müssen.

 

Stadtamtmann Golde teilt noch den Ausgang der Klageverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg bezüglich der Kostenerstattungen für Feuerwehreinsätze mit. Hier hat das OVG die Kalkulation für rechtmäßig erklärt und die in der Vorinstanz gefällten Urteile aufgehoben. Die damals noch um ca. 55 % höheren Gebührensätze waren damit rechtmäßig. In der hierauf folgenden Diskussion sind sich die Verwaltung und der Ausschuss darüber einig, dass nunmehr geprüft werden soll, wieder die höheren Gebührensätze zu berücksichtigen, um die Einnahmenmöglichkeiten voll auszuschöpfen.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss beschließt keine Änderungen zum Teilhaushalt 3 (hier nur Produkte: Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Recht)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

 

   
    03.04.2019 - Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten)
    Ö 6 - geändert beschlossen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Mitteilungen und Anfragen      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)