Tagesordnung - 3. Sitzung des Ortsrates Hemeln  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Ortsrates Hemeln
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln
Datum: Mi, 13.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:21 Anlass: Ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Hemeln am 13.02.2002 - Öffentlicher Teil -      
Ö 4  
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 5  
Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden  
BesV/0283/02  
Ö 6  
Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden  
BesV/0284/02  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte "Gebührenkalkulation Friedhöfe, Nachkalkulation 1998 bis 2001, Vorkalkulation 2003 bis 2005".

 

2. Der Rat beschließt die "Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden" in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.

   
    12.11.2002 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Erster Stadtrat Meyer erläuterte, dass Grundlage für die Berechnungen und Bestimmungen der Gebührensatzung das Nieders. Kommunalabgabengesetz sei. Sodann erläuterte er die Grundsätze der vorzunehmenden Gebührenkalkulation und stellte fest, dass das Nieders. Kommunalabgabengesetz von dem Grundsatz einer vollständigen Kostendeckung ausgehe. Dem gegenüber habe die Nachkalkulation für das Jahr 2001 lediglich einen Kostendeckungsgrad von 72,13 % ergeben; ausgehend von einem zu Grunde gelegten Kostendeckungsgrad von 83 %. Die Differenz habe die Stadt aus den allgemeinen Mitteln abdecken müssen.

Ausgehend vom Kostendeckungsgrundsatz habe die Stadt hinsichtlich der Neuberechnung der Gebührensätze überhaupt nur zwei "Schaltstellen", um auf die einzelnen Sätze Einfluss zu nehmen. Eines sei die Bewertung der Funktion der Friedhöfe als "Öffentliches Grün", diesen Anteil habe man jetzt mit 24,5 % bewertet, nach dem das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen in seiner überörtlichen Prüfung einen Anteil von max. 25 - 30 % für gerechtfertigt gehalten habe. Dieser Anteil der Allgemeinheit werde auch bei der Benutzung der Kapellen und der Leichenhallen berücksichtigt. Der weitere Punkt sei das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen, das man nunmehr mit 10 % angesetzt habe. Erster Stadtrat Meyer wies aber deutlich darauf hin, dass die öffentliche Interessenquote von 10% und die damit verbundene Mehrbelastung für den allgemeinen Haushalt angesichts der desolaten Haushaltslage eigentlich nicht akzeptabel sei und der Rat daher über diesen Punkt nochmals sehr ernsthaft nachdenken müsse.

 

Unter Zuhilfenahme eines Tageslichtprojektors stellte er sodann für die Anwesenden beispielhaft alte und neue Gebührensätze sowie die tatsächlich kostendeckenden Beträge gegenüber. Als Gründe für die zumeist gestiegenen Gebührensätze nannte er neben den Ergebnissen der Neukalkulation beispielhaft gestiegene Energie- und Personalkosten sowie verschärfte Vorgaben seitens der Berufsgenossenschaften.

 

Ortsbürgermeister Hannemann brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass sich die Vorstellungen der Stadt angesichts der schwierigen Haushaltslage realisieren ließen.

 

Ortsratsmitglied Bethke stellte dar, dass vereinfacht gesprochen die Bestattungskosten in jedem Einzelfall günstiger seien, wenn die Gesamtzahl der Sterbefälle höher wäre. Er regte an, ggf. eine Trennung der Friedhofsgebühr in eine Friedhofsunterhaltungsgebühr und eine Bestattungsgebühr zu überdenken.

 

Ortsratsmitglied Ströver erkundigte sich, ob der Planungszeitraum bis zum Jahr 2005 vorgegeben und

unabdingbar sei, oder ob im kommenden Jahr anhand eines neuen Modells eine neue Berechnung vorgenommen werden könne.

Erster Stadtrat Meyer erläuterte, dass zum einen hinsichtlich des Rechenmodells eine Vorabstimmung in den Fraktionen erfolgt sei und zum anderen der Planungszeitraum von 3 Jahren aufgrund eines Ratsbeschlusses zu Grunde gelegt worden sei.

 

Ortsratsmitglied Beuermann fragte, ob es in Erwägung gezogen worden sei, das Ausschachten und ggf. auch andere manuelle Arbeiten auszuschreiben.

Erster Stadtrat Meyer verneint dies, da die Stundenverrechnungssätze der städtischen Mitarbeiter noch immer so gering seien, dass sich ein Anbieter zu diesen Preisen nicht finden lasse.

 

Ortsbürgermeister Hannemann brachte abschließend zum Ausdruck, dass das Interesse der Betroffenen im Vordergrund stehen solle und stellte fest, dass der Ortsrat die Neufassung der Gebührensatzung zur Kenntnis genommen habe.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste

 

   
    13.11.2002 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Städt. Rechtsdirektor Ludwig erläuterte, dass alle städtischen Friedhöfe gemeinsam, so auch der in Bursfelde, eine öffentliche Einrichtung „Friedhof“ bildeten. Grundlage für die Berechnungen und Bestimmungen der Gebührensatzung sei das Nieders. Kommunalabgabengesetz. Sodann erläuterte er die Grundsätze der vorzunehmenden Gebührenkalkulation und stellte fest, dass das Nieders. Kommunalabgabengesetz, das einen Kalkulationszeitraum von einem bis zu drei Jahren zulasse, von dem Grundsatz einer vollständigen Kostendeckung ausgehe. Dem gegenüber habe die Nachkalkulation für das Jahr 2001 lediglich einen Kostendeckungsgrad von 72,13 % ergeben; ursprünglich sei jedoch ein Kostendeckungsgrad von 83 % zu Grunde gelegt worden. Die Differenz habe die Stadt aus den allgemeinen Mitteln abdecken müssen; ein Vortrag von Verlusten sei bei der Kalkulation von Friedhofsgebühren nicht zulässig. Ausgehend vom Kostendeckungsgrundsatz habe die Stadt, die einen 3-jährigen Kalkulationszeitraum zugrunde lege, hinsichtlich der Neuberechnung der Gebührensätze überhaupt nur zwei Möglichkeiten, um auf die einzelnen Sätze Einfluss zu nehmen. Eine sei die Bewertung der Funktion der Friedhöfe als "Öffentliches Grün", diesen Anteil habe man jetzt mit 24,5 % bewertet, nach dem das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen in seiner überörtlichen Prüfung einen Anteil von max. 25 - 30 % für gerechtfertigt gehalten habe. Die weitere „Schaltstelle“ sei das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen, das man nunmehr mit 10 % angesetzt habe. Städt. Rechtsdirektor Ludwig wies aber deutlich darauf hin, dass die öffentliche Interessenquote von 10% und die damit verbundene Mehrbelastung für den allgemeinen Haushalt angesichts der desolaten Haushaltslage eigentlich nicht akzeptabel sei und der Rat daher über diesen Punkt nochmals sehr ernsthaft nachdenken müsse.

 

Unter Zuhilfenahme des Tageslichtprojektors stellte er sodann für die Anwesenden beispielhaft alte und neue Gebührensätze sowie die tatsächlich kostendeckenden Beträge gegenüber. Als Gründe für die zumeist gestiegenen Gebührensätze nannte er neben den Ergebnissen der Neukalkulation beispielhaft gestiegene Energie- und Personalkosten sowie verschärfte Vorgaben seitens der Berufsgenossenschaften.

 

Ortsbürgermeister Urhahn und auch die Ortsratsmitglieder Gralla und Grünewald nahmen Bezug auf die bereits früher schon einmal angestellten Überlegungen, den Friedhof Bursfelde der Kirche, die ja auch Eigentümer des Friedhofes in Hemeln sei, anzudienen. Die Kirchengemeinde habe jedoch auch damals schon zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund der den Einnahmen gegenüberzustellenden Ausgaben eine Übernahme nicht erfolgen könne.

Auch Städtischer Rechtsdirektor Ludwig merkte an, dass kein Unternehmer diese Aufgabe zu Preisen unterhab derer der Stadt Hann. Münden erbringen könne.

 

Nachdem Ortsbürgermeister Urhahn abschließend zusammenfasste, dass die Stadt anderenfalls mit dem Friedhof Bursfelde der Kirche ein „Schmuckstück“ überlassen würde, stellte er die Anhörung des Ortsrates zur „Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden“ fest.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste

 

   
    18.11.2002 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Städt. Rechtsdirektor Ludwig erläuterte, dass Grundlage für die Berechnungen und Bestimmungen der Gebührensatzung das Nieders. Kommunalabgabengesetz sei. Sodann erläuterte er die Grundsätze der vorzunehmenden Gebührenkalkulation und stellte fest, dass das Nieders. Kommunalabgabengesetz von dem Grundsatz einer vollständigen Kostendeckung ausgehe. Dem gegenüber habe die Nachkalkulation für das Jahr 2001 lediglich einen Kostendeckungsgrad von 72,13 % ergeben; ursprünglich sei jedoch ein Kostendeckungsgrad von 83 % zu Grunde gelegt worden. Die Differenz habe die Stadt aus den allgemeinen Mitteln abdecken müssen; ein Vortrag von Verlusten sei bei der Kalkulation von Friedhofsgebühren nicht zulässig. Ausgehend vom Kostendeckungsgrundsatz habe die Stadt hinsichtlich der Neuberechnung der Gebührensätze überhaupt nur zwei Möglichkeiten, um auf die einzelnen Sätze Einfluss zu nehmen. Eine sei die Bewertung der Funktion der Friedhöfe als "Öffentliches Grün", diesen Anteil habe man jetzt mit 24,5 % bewertet, nachdem das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen in seiner überörtlichen Prüfung einen Anteil von max. 25 - 30 % für gerechtfertigt gehalten habe. Die weitere „Schaltstelle“ sei das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen, das man nunmehr mit 10 % angesetzt habe. Städt. Rechtsdirektor Ludwig wies aber deutlich darauf hin, dass die öffentliche Interessenquote von 10% und die damit verbundene Mehrbelastung für den allgemeinen Haushalt angesichts der desolaten Haushaltslage eigentlich nicht akzeptabel sei und der Rat daher über diesen Punkt nochmals sehr ernsthaft nachdenken müsse.

 

Unter Zuhilfenahme des Tageslichtprojektors stellte er sodann für die Anwesenden beispielhaft alte und neue Gebührensätze sowie die tatsächlich kostendeckenden Beträge gegenüber. Als Gründe für die zumeist gestiegenen Gebührensätze nannte er neben den Ergebnissen der Neukalkulation beispielhaft gestiegene Energie- und Personalkosten sowie verschärfte Vorgaben seitens der Berufsgenossenschaften.

 

Ortsbürgermeister Raddatz dankte Städtischem Rechtsdirektor Ludwig für dessen Ausführungen und stellte fest, dass die Ruhezeit auf dem Friedhof Hermannshagen mit 25 Jahren von der Ruhezeit auf den Ortsteilen mit 30 Jahren abweiche. Ein Angleichen der Ruhezeiten würde sich kostenermäßigend auf alle Betroffenen auswirken. Auch Ortsratsmitglied Lehne regte an, die Friedhofssatzung entsprechend zu überprüfen und die Ruhezeiten möglichst anzugleichen.

Ortsbürgermeister Raddatz führte im Folgenden aus, dass die entstehenden Fahrtkosten zu den einzelnen Friedhöfen auf den Ortsteilen ein weiterer nicht zu verachtender Kostenfaktor seien, woraufhin Ortsratsmitglied Lehne entgegnete, dass insbesondere die Kosten für die Grabaufbereitung gestiegen seien.

 

Abschließend stellte Ortsbürgermeister Raddatz fest, dass die Beteiligung des Ortsrates zur „Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden“ erfolgt sei.

 

Da sich die Mitglieder des Ortsrates unter TOP 9 darauf verständigt hatten, nach der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nochmals Einwohnerfragen zu zulassen, stellte um 22.16 Uhr ein Bürger die Frage, wie hoch die Gebühren für anonyme Bestattungen bzw. Grabbelegungen sein und wo dies geregelt sei. Darüber hinaus sollte man im Hinblick auf Bestattungen die „Werbestrategien“ überdenken, da andernfalls potentielle Kunden von Bestattungsunternehmen abgeschreckt werden würden.

Nachdem die Frage nach den Kosten eines anonymen Grabes nicht abschließend beantwortet werden konnte, weitere Fragen jedoch nicht vorlagen, schloss Ortsbürgermeister Raddatz die nochmalige „Einwohnerfragestunde“ um 22.21 Uhr.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste

 

   
    20.11.2002 - Ortsrat der Ortschaft Wiershausen
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Städt. Rechtsdirektor Ludwig erläuterte, dass Grundlage für die Berechnungen und Bestimmungen der Gebührensatzung das Nieders. Kommunalabgabengesetz sei. Sodann erläuterte er die Grundsätze der vorzunehmenden Gebührenkalkulation und stellte fest, dass das Nieders. Kommunalabgabengesetz von dem Grundsatz einer vollständigen Kostendeckung ausgehe. Dem gegenüber habe die Nachkalkulation für das Jahr 2001 lediglich einen Kostendeckungsgrad von 72,13 % ergeben, den Rest habe die Stadt aus anderen Mitteln abdecken müssen. Ausgehend vom Kostendeckungsgrundsatz habe die Stadt hinsichtlich der Neufberechnung der Gebührensätze überhaupt nur zwei "Schaltstellen", um auf die einzelnen Sätze Einfluss zu nehmen. Eines sei die Bewertung der Funktion der Friedhöfe als "Öffentliches Grün", diesen Anteil habe man jetzt mit 24,5 % bewertet, nach dem das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen in seiner überörtlichen Prüfung einen Anteil von max. 25 - 30 % für gerechtfertigt gehalten habe. Der weitere Punkt sei das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen, das man nunmehr mit 10 % angesetzt habe. Städt. Rechtsdirektor Ludwig wies aber deutlich darauf hin, dass die öffentliche Interessenquote von 10% und die damit verbundene Mehrbelastung für den allgemeinen Haushalt angesichts der desolaten Haushaltslage eigentlich nicht akzeptabel sei und der Rat daher über diesen Punkt nochmals sehr ernsthaft nachdenken müsse.

 

Unter Zuhilfenahme eines Tageslichtprojektors stellte er sodann für die Anwesenden beispielhaft alte und neue Gebührensätze sowie die tatsächlich kostendeckenden Beträge gegenüber. Als Gründe für die zumeist gestiegenen Gebührensätze nannte er neben den Ergebnissen der Neukalkulation beispielhaft gestiegene Energie- und Personalkosten sowie verschärfte Vorgaben seitens der Berufsgenossenschaften.

Ortsratsmitglied Pielok forderte die Verwaltung angesichts der Kostensteigerungen auf, sinnvoller und sparsamer mit den Ressourcen umzugehen. Der Friedhof der Ortschaft Wiershausen sei nach der Gebietsreform mit eingebracht worden und er könne nicht einsehen, dass seitens des Betriebes Stadtgrün so hohe Aufwendungen für die Unterhaltung dieses und der anderen Friedhöfe geltend gemacht würden. Anhand von einigen Kostensätzen frage er sich, warum die zugrunde liegenden Tatbestände solche Kosten verursachten. Unverständlich sei beispielsweise, dass mit den Anforderungen der Berufsgenossenschaft begründete Spunden aller Grabelöcher. Im übrigen könne er nur von Beobachtungen berichten, dass die Bediensteten des Betriebes Stadtgrün ihre Arbeit sehr gemächlich verrichten, wo private Firmen höchstens vier Stunden benötigten, hielten sich die Bediensteten der Stadt einen Tag lang dran auf.

Städt. Rechtsdirektor Ludwig hielt diesem entgegen, dass den Kalkulationen Arbeitsaufzeichnungen zugrunde lägen, an deren Korrektheit und Aussagekraft er nicht zweifele. Er könne nur betonen, dass die Stadt - nicht zuletzt wegen des verbleibenden, nicht durch die Gebühren abgedeckten Kostenanteiles - selbst ebenfalls an einer wirtschaftlichen Arbeit interessiert sei. Er merkte an, dass es wohl auch nicht immer ganz einfach sei, Arbeitsprozesse von außen objektiv einzuschätzen.

Ortsratsmitglied Pielok forderte auf, dass die Verwaltungsleitung dessen ungeachtet die Gründe für die teilweise drastischen Erhöhungen überprüfen müsse. Er könne für die CDU-Fraktion im Rat nur ankündigen, dass man entweder gegen die neue Friedhofsgebührensatzung stimmen oder sich enthalten werde. Ortsratsmitglied Frau Bettermann merkte an, dass sie gespannt sei, ob diese Position so vehement auch im gesamten "Bündnis" des Stadtrates und gegenüber dem Bürgermeister vertreten werde. Auch sie sei über die erhöhten Gebühren nicht erfreut. Es müsse aber auch der Grundsatz gelten, dass erbrachte Dienstleistungen bezahlt werden müssen. Auch sie wolle aber der Verwaltungsleitung mit auf den Weg geben, bis zur Sitzung von Finanzausschuss und Verwaltungsausschuss noch einmal die "Ist-Zahlen" sauber zu ermitteln und insofern noch einmal Grundlagenforschung zu betreiben.

Ortsratsmitglied Frau Wiegräfe bemängelte angesichts der hohen geltend gemachten Unterhaltungsaufwendungen, dass an der Kapelle noch nicht einmal die Lautsprecheranlage, die die Gedenkfeier nach außen übertrage, richtig funktioniere. Auch Eingangstür und -tor zum Friedhof seien optisch in einem sehr schlechten Zustand.

 

Abschließend stellte Ortsbürgermeisterin Kaiser fest, dass der Ortsrat die Neufassung der Gebührensatzung zur Kenntnis genommen habe, sich aber hinsichtlich des Beschlussvorschlages an dem Rat enthalte.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste

 

   
    21.11.2002 - Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Ortsbürgermeister Wesemann stellte grundsätzlich fest, dass die Unterhaltung von Friedhöfen in  Stadt- und Ortsteilen grundsätzlich mehr Kosten fordere als die Einrichtung eines zentralen Friedhofes verursachen würde. Ferner führte er aus, dass beispielsweise für Mielenhausen, ähnlich wie in anderen Ortsteilen, die entstehenden Kosten umgerechnet auf die einzelnen Sterbefälle im Jahr im Einzelnen so hoch wären, dass diese von keinem Bürger mehr zu bezahlen seien. Eine Umrechnung der Kosten erfolgt daher auf das gesamte Stadtgebiet.

Einsparungen z. B. durch Eigenleistungen bei der Grabbereitung zu erbringen, habe man nicht nur in positiver Erinnerung.

Anschließend erläuterte Herr Gronemann anhand der vorliegenden Beschlussvorlage für den Rat die Neufassung der Gebührensatzung einschließlich der Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden. Er stellte fest, dass die Grundlage für die Berechnungen und Bestimmungen der Gebührensatzung das Nieders. Kommunalabgabengesetz sei. Sodann erläuterte er die Grundsätze der vorzunehmenden Gebührenkalkulation und stellte fest, dass das Nieders. Kommunalabgabengesetz von dem Grundsatz einer vollständigen Kostendeckung ausgehe. Dem gegenüber habe die Nachkalkulation für das Jahr 2001 lediglich einen Kostendeckungsgrad von 72,13 % ergeben, den Rest habe die Stadt aus allgemeinen Mitteln abdecken müssen. Ausgehend vom Kostendeckungsgrundsatz habe die Stadt hinsichtlich der Neuberechnung der Gebührensätze überhaupt nur zwei "Schaltstellen", um auf die einzelnen Sätze Einfluss zu nehmen. Eines sei die Bewertung der Funktion der Friedhöfe als "Öffentliches Grün"; diesen Anteil habe man jetzt mit 24,5 % bewertet, nachdem das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen in seiner überörtlichen Prüfung einen Anteil von max. 25 - 30 % für gerechtfertigt gehalten habe. Der weitere Punkt sei das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen, das man nunmehr mit 10 % angesetzt habe. Herr Gronemann wies aber deutlich darauf hin, dass die öffentliche Interessenquote von 10 % und die damit verbundene Mehrbelastung für den allgemeinen Haushalt der Stadt angesichts der desolaten Haushaltslage eigentlich nicht akzeptabel sei und der Rat daher über diesen Punkt nochmals diskutieren sollte. 

Unter Zuhilfenahme eines Tageslichtprojektors stellte er sodann für die Anwesenden beispielhaft alte und neue Gebührensätze sowie die tatsächlich kostendeckenden Beträge gegenüber. Als Gründe für die zumeist gestiegenen Gebührensätze nannte er beispielhaft gestiegene Energie- und Personalkosten sowie verschärfte Vorgaben seitens der Berufsgenossenschaften. Die Tendenz von Erd- zu Feuerbestattungen sei weiterhin festzustellen.  

 

Ortsbürgermeister Wesemann erklärte vorab, dass er sich im Ortsrat bei der Abstimmung über die Neufassung der Gebührensatzung der Stimme enthalten möchte, da er seine Entscheidung bei der Abstimmung im Finanzausschuss treffen wolle. Mit 3 weiteren Stimmenthaltungen sprach sich der Ortsrat für eine Empfehlung der „Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden“ aus.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste

 

   
    21.11.2002 - Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Ortsbürgermeister Sittig erläuterte, dass Grundlage für die Berechnungen und Bestimmungen der Gebührensatzung das Nieders. Kommunalabgabengesetz sei und diese von einer 100 % Kostendeckung ausgehe. Ausgehend vom Kostendeckungsgrundsatz habe die Stadt hinsichtlich der Neuberechnung der Gebührensätze überhaupt nur zwei Möglichkeiten, um auf die einzelnen Sätze Einfluss zu nehmen. Eine sei die Bewertung der Funktion der Friedhöfe als "Öffentliches Grün", diesen Anteil habe man jetzt mit 24,5 % bewertet. Der weitere Punkt sei das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen, das man nunmehr mit 10 % angesetzt habe. Dieser „Bonus“ beeinflusse jedoch nur einen Teil der einzelnen Gebührenpositionen, auf andere Kostenmerkmale – wie beispielsweise die Einebnung bzw. die Grabbereitung der unterschiedlichen Gräber – könne er nicht angewandt werden. Letzteren Positionen könne aufgrund der Produktkostenrechnung sehr genau zugeordnet werden, welche Kosten und welcher Personalaufwand der Position zu Grunde zu legen ist. Schließlich seien die Mitglieder des Ortsrates auf ihre Bitte hin umfassend von Herrn Gronemann, einem Mitarbeiter des Fachdienstes Kämmerei, darüber informiert worden, wie sich die Gebührenkalkulation zusammensetze.   

Er merkte an, dass alle Friedhöfe der Stadt Hann. Münden als eine Anlage, also als eine öffentliche Einrichtung betrachtet werden würden und daher keine individuelle Kostenberechnung der einzelnen Friedhöfe erfolge. Daher würde sich ein persönlicher Einsatz von freiwilligen „Helfern“ bei der Gebührenberechnung nicht zu Gunsten der Nutzer des Volkmarshäuser Friedhofes auswirken; für den äußeren Eindruck könnten sich daraus natürlich Vorteile ergeben.

 

Erster Stadtrat Meyer verdeutlichte nochmals, dass die Festsetzung des Anteils der Allgemeinheit auf 24,5 % und die Bewertung des Interesses der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen mit 10 % mit dazu führe, dass der kalkulierte Kostendeckungsgrad bei insgesamt 72,13 % liege. Die damit verbundenen Mehrbelastungen für den allgemeinen Haushalt seien angesichts der desolaten Haushaltslage eigentlich nicht akzeptabel, daher müsse der Rat über diesen Punkt nochmals sehr ernsthaft nachdenken. Fraglich sei auch, wie die Kommunalaufsicht hiermit umginge.

 

Ortsratsmitglied Backs erkundigte sich, ob in die Kalkulation miteingeflossen sei, dass die Nachfrage nach Urnengräbern immer mehr ansteige, wohingegen weniger Personen eine Erdbestattung wünschten, was Erster Stadtrat Meyer bejahte.

 

Ortsratsmitglied Kroll stellte die Frage, um wie viel sich die Gebühren erhöhten, wenn die vorstehend genannten prozentualen Abzüge nicht berücksichtigt werden würden.

Erster Stadtrat Meyer erklärte, dass der Ansatz für das öffentliche Grün in Höhe von 24,5 % auch vom Landkreis Göttingen akzeptiert werden müsse, die Aufrechterhaltung der Ansetzung der 10 % als Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen sei hingegen, insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Fehlbedarfes im Haushalt fraglich; sollte die Ansetzung gestrichen werden, bedinge dies eine Kostenumverteilung von 30.000,00 €.  

 

Ortsbürgermeister Sittig brachte abschließend zum Ausdruck, dass die neue Gebührensatzung eine weitere, aber unumgängliche Belastung für die Bevölkerung mit sich bringe und stellte sodann fest, dass der Ortsrat die Neufassung der Gebührensatzung zur Kenntnis genommen habe.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste

 

   
    25.11.2002 - Ortsrat der Ortschaft Bonaforth
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Nachdem Ortsbürgermeister Heepe einleitend die mit einer Gebührenerhöhung einhergehende Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck brachte, erläuterte Erster Stadtrat Meyer, dass Grundlage für die Berechnungen und Bestimmungen der Gebührensatzung das Nieders. Kommunalabgabengesetz sei. Sodann erläuterte er die Grundsätze der vorzunehmenden Gebührenkalkulation und stellte fest, dass das Nieders. Kommunalabgabengesetz von dem Grundsatz einer vollständigen Kostendeckung ausgehe. Dem gegenüber habe die Nachkalkulation für das Jahr 2001 lediglich einen Kostendeckungsgrad von 72,13 % ergeben; ausgehend von einem zu Grunde gelegten Kostendeckungsgrad von 83 %. Die Differenz habe die Stadt aus den allgemeinen Mitteln abdecken müssen.

Ausgehend vom Kostendeckungsgrundsatz habe die Stadt hinsichtlich der Neuberechnung der Gebührensätze überhaupt nur zwei "Schaltstellen", um auf die einzelnen Sätze Einfluss zu nehmen. Eines sei die Bewertung der Funktion der Friedhöfe als "Öffentliches Grün", diesen Anteil habe man jetzt mit 24,5 % bewertet, nach dem das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen in seiner überörtlichen Prüfung einen Anteil von max. 25 - 30 % für gerechtfertigt gehalten habe. Dieser Anteil der Allgemeinheit werde auch bei der Benutzung der Kapellen und der Leichenhallen berücksichtigt. Der weitere Punkt sei das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen, das man nunmehr mit 10 % angesetzt habe. Erster Stadtrat Meyer wies aber deutlich darauf hin, dass die öffentliche Interessenquote von 10% und die damit verbundene Mehrbelastung für den allgemeinen Haushalt angesichts der desolaten Haushaltslage eigentlich nicht akzeptabel sei und der Rat daher über diesen Punkt nochmals sehr ernsthaft nachdenken müsse.

 

Unter Zuhilfenahme eines Tageslichtprojektors stellte er sodann für die Anwesenden beispielhaft alte und neue Gebührensätze sowie die tatsächlich kostendeckenden Beträge gegenüber. Als Gründe für die zumeist gestiegenen Gebührensätze nannte er neben den Ergebnissen der Neukalkulation beispielhaft gestiegene Energie- und Personalkosten, wobei letztere insbesondere auf verschärfte Vorgaben seitens der Berufsgenossenschaften zurückzuführen seien, da diese u.a. höhere Sicherheitsanforderungen stellten, die wiederum einen höheren Zeitaufwand hervorriefen.

 

Auf die Frage von Ortsratsmitglied Wolf, ob Rationalisierungseffekte bei der Neukalkulation einberechnet worden seien, antwortete Erster Stadtrat Meyer, dass die reinen Personalkosten dem Grunde nach gesenkt worden seien und die gebührenfähigen Kosten u. a. aufgrund dessen insgesamt konstant waren, was bedeute, dass Kostenerhöhungen weitestgehend aufgefangen worden seien. Insofern seien Rationalisierungseffekte sowohl an Hand der Nachkalkulationen der Jahre 1998 bis 2001 nachweisbar und würden selbstverständlich in der Vorkalkulation Berücksichtigung finden.

Ergänzend führte Erster Stadtrat Meyer aus, dass die Stadt Hann. Münden 10 Friedhöfe vorhalte und dass eine Umstellung auf einen „Zentralfriedhof“ bei der Gebührenberechnung eine erhebliche Kostensenkung zur Folge haben würde.

 

Ortsratsmitglied Schäfer bedauerte gleichfalls, dass eine Gebührenerhöhung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe, die in seinen Augen auch eine Art kulturelle Einrichtung darstellten, unumgänglich sei und erkundigte sich, ob es nicht ermöglicht werden könne, dass in Bezug auf § 6 der Friedhofssatzung Privatpersonen Gräber ihrer Angehörigen selbst anlegten und demzufolge keinen Gewerbetreibenden hiermit beauftragen müssten. Schließlich könne der dauerhafte Bestand der Friedhöfe in Gefahr sein, wofür die zu entrichtende Gebühr – unter Bezug auf die derzeitige Presseberichterstattung zu diesem Thema – kein unerheblicher Grund sei.

Ortsratsmitglied Hansen schloss sich den Ausführungen von Ortsratsmitglied Schäfer an und sprach sich gleichfalls dafür aus, dass die Möglichkeit bestehen sollte, dass die Grabherrichtung wieder von den Angehörigen selbst ausgeführt werden könne und dass der Rat der Stadt Hann. Münden den Ortsteilen nicht dirigistisch Vorschriften überstülpen solle. Der Rat der Stadt Hann. Münden solle über die gewachsenen Strukturen auf den Ortsteilen informiert werden, so dass diese bei Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden können. 

 

Erster Stadtrat Meyer bat die Ortsratsmitglieder zu bedenken, dass dadurch eine gleichbleibende Qualität der Grabbereitung gefährdet sei. Er unterstütze grundsätzlich den Gedanken, dass in die Ortschaften so viel Verantwortung wie möglich zurückgegeben werde, doch dürfe die Rückübertragung der Verantwortung nur vorgenommen werden, wenn fest stehe, dass die Ausführung der Aufgaben vor Ort auch geleistet werden könne.

 

Ortsratsmitglied Hansen wies darauf hin, dass die Friedhofsgebühren allen Ortes angehoben werden würden und dass die Gebühren in ihrer Höhe auch sehr voneinander differierten. Würde der Friedhof in größerer Eigenregie geführt werden können, würde dies zu einer erheblichen Kostensenkung führen. Ein entsprechender Modellversuch sollte daher durchaus in Betracht gezogen werden.

 

Erster Stadtrat Meyer unterstrich mit Nachdruck, dass die vorliegende Kostenkalkulation akkurat aufgestellt worden sei und einen Preisvergleich nicht scheuen müsse.

 

Ortsbürgermeister Heepe unterbreitete den Vorschlag die Friedhofssatzung dahingehend abzuändern, die Option aufzunehmen, die Grabbereitung durch Gewerbetreibende oder eben von privaten Angehörigen ausführen zu lassen. Abschließend stellte er die Beteiligung des Ortsrates zur „Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden“ fest.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste

 

   
    25.11.2002 - Ortsrat der Ortschaft Laubach
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Städt. Rechtsdirektor Ludwig erläuterte, dass Grundlage für die Berechnungen und Bestimmungen der Gebührensatzung das Nieders. Kommunalabgabengesetz sei. Sodann erläuterte er die Grundsätze der vorzunehmenden Gebührenkalkulation und stellte fest, dass das Nieders. Kommunalabgabengesetz von dem Grundsatz einer vollständigen Kostendeckung ausgehe. Dem gegenüber habe die Nachkalkulation für das Jahr 2001 lediglich einen Kostendeckungsgrad von 72,13 % ergeben, den Rest habe die Stadt aus anderen Mitteln abdecken müssen. Ausgehend vom Kostendeckungsgrundsatz habe die Stadt hinsichtlich der Neuberechnung der Gebührensätze überhaupt nur zwei "Schaltstellen", um auf die einzelnen Sätze Einfluss zu nehmen. Eines sei die Bewertung der Funktion der Friedhöfe als "Öffentliches Grün"; diesen Anteil habe man jetzt mit 24,5 % bewertet, nachdem das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen in seiner überörtlichen Prüfung einen Anteil von max. 25 - 30 % für gerechtfertigt gehalten habe. Der weitere Punkt sei das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen, das man nunmehr mit 10 % angesetzt habe. Städt. Rechtsdirektor Ludwig wies aber deutlich darauf hin, daß die öffentliche Interessenquote von 10 % und die damit verbundene Mehrbelastung für den allgemeinen Haushalt der Stadt angesichts der desolaten Haushaltslage eigentlich nicht akzeptabel sei und der Rat daher über diesen Punkt nochmals sehr ernsthaft nachdenken müsse.

Unter Zuhilfenahme eines Tageslichtprojektors stellte er sodann für die Anwesenden beispielhaft alte und neue Gebührensätze sowie die tatsächlich kostendeckenden Beträge gegenüber. Als Gründe für die zumeist gestiegenen Gebührensätze nannte er neben den Ergebnissen der Neukalkulation beispielhaft gestiegene Energie- und Personalkosten sowie verschärfte Vorgaben seitens der Berufsgenossenschaften.

Auf die Anfrage, weshalb in Laubach von einer 30 jährigen Ruhezeit ausgegangen würde, teilte Städt. Rechtsdirektor Ludwig mit, dass man diese Zeit aus der Eingemeindung übernommen habe.

Abschließend stellte Ortsbürgermeister Mundt fest, dass der Ortsrat die Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden zur Kenntnis genommen habe.

 

   
    03.12.2002 - Finanzausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Bürgermeister Burhenne erläuterte, dass die Stadt Hann. Münden grundsätzlich gehalten sei, eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren alle drei Jahre vorzunehmen. Dies sei u. a. durch die Euro-Umstellung zum 01.01.2002 nicht geschehen. Die letzte Kalkulation für die Zeit von 1999 bis 2001 war von einem Kostendeckungsgrad bei den Friedhofsgebühren von 82,56 % ausgegangen. Tatsächlich betrug der Kostendeckungsgrad jedoch 2001 nur 72,13 %. Defizite wurden aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen.

Er habe Bedenken, dass die Kommunalaufsicht bei der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Hann. Münden einen Kostendeckungsgrad unter 80 % akzeptieren werde. Die hier vorliegende Kalkulation ergebe einen Kostendeckungsgrad von lediglich 71,93 %.

Er verdeutlichte, dass bei der vorliegenden Kalkulation ein Anteil der Allgemeinheit von 24,5 % bei der Grabüberlassung und Benutzung der Kapellen und Leichenhallen sowie zusätzlich eine 10 %ige öffentliche Interessenquote bei der Grabüberlassung eingerechnet worden sei.

Ergänzend teilte er mit, dass aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zusätzliche Auflagen bei den Grabsicherheitsarbeiten zu beachten seien. Dies führe zu einem Anstieg der Stundenlöhne im Friedhofsbereich.

 

Stadtoberamtsrat Hodan stellte die Arten zur Einnahmebeschaffung einer Kommune dar. Neben Steuern und Beiträgen (Erschließungsbeiträge, Kanalbaubeiträge) gebe es die Erhebung von Gebühren – wie hier die Friedhofsgebühren – und Entgelten für erbrachte Leistungen. Diese werden direkt vom Nutzer der Leistungen grundsätzlich zu 100 % erhoben, sofern es diesen zumutbar sei.

 

Auf Anfrage von Ratsherr Dr. Herbort teilte Stadtoberamtsrat Hodan mit, dass es sich bei den in der Kalkulation enthaltenen Umlagekosten um die Kosten handele, die in der allgemeinen Verwaltung für den Friedhofsbereich entstanden seien (z. B. Personalverwaltung, Kämmerei).

 

Ratsherr Dr. Hruska und Ratsherr Dr. Tulowitzki machten darauf aufmerksam, dass der Trend zu platzsparenden Urnengräbern und dem damit einhergehenden Rückgang an Erdbestattungen bzw. Kauf von Wahlgräbern mit zur Unterdeckung des Gebührenhaushaltes Friedhöfe geführt habe.

 

Ratsherr Dr. Herbort und Ratsherr Gemm sprachen sich dafür aus, die 10 %ige öffentliche Interessenquote bei der Grabüberlassung hinsichtlich der schlechten Haushaltslage ganz aus der Kalkulation herauszunehmen.

 

Bürgermeister Burhenne begrüßte diesen Vorschlag. Bei der Umsetzung des Vorschlages käme es ggf. zu einem Kostendeckungsgrad von über 80 %. Jährlich würden dann ca. 40.000,-- € weniger aus allgemeinen Deckungsmitteln dem Gebührenhaushalt Friedhöfe zufließen müssen. Dieses Geld könne dann für andere wichtige Maßnahmen/Aufgaben verwendet werden.

 

Um 14.50 Uhr übernahm Ratsherr Gemm vorübergehend den Vorsitz.

 

Ratsherr Sittig regte an, die Friedhofsgebühren evtl. dadurch zu senken, indem man die Standards für die allgemeinen Grünflächen auf Friedhöfen neu definiere. Da Krankenkassenleistungen für Bestattungen gesenkt worden seien, würden höhere Friedhofsgebühren die Hinterbliebenen doppelt belasten.

 

Ratsherr Dr. Tulowitzki teilte mit, dass er die maximal zumutbare Belastung der Bürger bei den Friedhofsgebühren als erreicht ansehe. Er stellte den Antrag, dass man in die Gebührensatzung mit aufnehmen solle, dass die Bürger von verschiedenen Anbietern die Grabbereitstellung vornehmen lassen können.

 

Erster Stadtrat Meyer entgegnete, dass dieser Antrag ggf. mit in die Friedhofssatzung aufgenommen werden könne. Jedoch sei kein Unternehmen der Region bereit, diese Arbeiten aufgrund der gestiegenen Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen. Da der Hann. Mündener Friedhof 10 Standorte habe, würden die ortspezifischen Gegebenheiten (u. a. Bodenbeschaffenheit) die Arbeiten erheblich erschweren. Selbst bei Durchführung durch eine Fachfirma müsste die Friedhofsverwaltung die ordnungsgemäße Bestattung als hoheitliche Aufgabe kontrollieren.

 

Ratsherr Dr. Tulowitzki zog aufgrund der Ausführungen seinen Antrag zurück.

 

Der Finanzausschuss beschloss einstimmig, bei 7 Enthaltungen, aus der Gebührenkalkulation Friedhöfe - Nachkalkulation 1998 bis 2001, Vorkalkulation 2003 bis 2005 - den 10 %igen Anteil öffentliche Interessenquote bei der Grabüberlassung herauszunehmen und dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat die geänderte Kalkulation und die sich daraus ergebende Gebührensatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste

 

   
    11.12.2002 - Verwaltungsausschuss
    N 16 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    16.12.2002 - Rat der Stadt Hann. Münden
    Ö 19 - geändert beschlossen
   

Zur vorangegangenen gemischten Debatte zu den Tagesordnungspunkten 18. und 19. siehe Ausführungen zu TOP 18.

 

Nach Aufruf durch Ratsvorsitzenden Neufang beschloss der Rat mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die vorgelegte "Gebührenkalkulation Friedhöfe, Nachkalkulation 1998 bis 2001, Vorkalkulation 2003 bis 2005" sowie den Erlass der "Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden" in der mit Schreiben des Bereiches „Finanzen“ vom 04.12.2002 an alle Ratsmitglieder übersandten Fassung.

 

Anschließend ließ Ratsvorsitzender Neufang über den ergänzenden Antrag der SPD-Fraktion abstimmen, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit zu prüfen, die bei der Festsetzung des Grünflächenanteils in der Gebührenermittlung angesetzte allgemeine Interessenquote von 24,5 % auf 20 % zurückzuführen und im Falle der Machbarkeit dem Rat im Jahr 2003 eine dementsprechend geänderte Gebührenkalkulation und Satzung zum 01.01.2004 unter Wahrung der Beteiligungsrechte der Ortsräte zur Beschlussfassung vorzulegen.

Diesem Antrag wurde mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste

 

Ö 10  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Haushalt 2003  
BerV/0288/02  
Ö 8  
Antrag der SPD-Ortsratsfraktion vom 10.10.2002 betr.: Verbrennen von pflanzlichen Abfällen; Einrichten eines festen Sammelplatzes für Baum- und Strauchschnitt (Sammelplatz statt Brenntag)      
Ö 9  
Anfrage der SPD-Ortsratsfraktion vom 17.06.2002 betr.: Vorranggebiete für Windkraftanlagen; Rechtslage bzw. Verfahrensablauf bei Bauantragstellung für eine Windkraftanlage      
Ö 11  
Anfragen und Mitteilungen      
N 12     (nichtöffentlich)