Tagesordnung - 8. Sitzung des Ortsrates Gimte  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Ortsrates Gimte
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Gimte
Datum: Mi, 18.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:54 Anlass: Ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Gimte am 27.05.2010 - Öffentlicher Teil -      
Ö 4  
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 5  
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen Blümer Berg 1 und 2, Tiefbrunnen Klus 1a und 2 sowie Tiefbrunnen Mielenhausen 2  
Enthält Anlagen
BesV/0631/10  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Gimte nimmt die Ausweisung des Wasserschutzgebietes für die Wasser­gewinnungsanlagen Blümer Berg 1 und 2, Klus 1 a und 2 sowie Mielenhausen 2 für den Gemar­kungsbereich Hilwartshausen zur Kenntnis.

 

 

   
    18.08.2010 - Ortsrat der Ortschaft Gimte
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Nach einleitenden Worten des Ortsbürgermeisters stellt zunächst Herr Günter unter Zuhilfenahme einer Powerpointpräsentation di

Nach einleitenden Worten des Ortsbürgermeisters veranschaulicht zunächst Herr Günther unter Zuhilfenahme eines Beamers und entsprechender Vorlagen die Zuständigkeiten der Versorgungsbetriebe Hann. Münden (VHM) und gibt insbesondere Informationen zum Aufgabengebiet der Trinkwasserversorgung in der Stadt Hann. Münden. Zur eingangs von Ortsratsmitglied Dorner festgestellten Formulierungsabweichung zwischen dem Entwurfstext der Verordnung und dem ausgewiesenen Beschlussvorschlag der Vorlage, in dem auch der Tiefenbrunnen Blümer Berg 1 genannt wird, erläutert er, dass dieses seine Berechtigung habe. Die Wassergewinnungsanlage Blümer Berg 1 sei zwar nur noch zum Zwecke der Notwasserversorgung vorgesehen und daher im Verordnungstext nicht mehr namentlich enthalten, gleichwohl aber noch bezüglich der Schutzzonen zu berücksichtigen. Zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes stellt er voran, dass die qualitativ und quantitativ gesicherte Versorgung der rund 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt mit Trinkwasser eine vorrangige und wichtige Aufgabe der VHM sei. Das Fördervolumen belaufe sich auf rund 1,4 Mio. Kubikmeter pro Jahr. Für die Sicherstellung des Zukunfts- und Ersatzwasserbedarfes sei um die Wassergewinnungsanlagen herum die Ausweisung von Wasserschutzgebieten notwendig. Für die Tiefenbrunnen Blümer Berg 1 und 2, die Tiefenbrunnen 1 a und 2 sowie den Tiefenbrunnen Mielenhausen 2, aus denen zusammen rd. 600.000 Kubikmeter der genannten Gesamtmenge gefördert würden, solle das notwendige Wasserschutzgebiet - wie aus den Plänen zur Vorlage ersichtlich und deutlicher mit Hilfe des Beamers im Sitzungsraum veranschaulicht - ausgewiesen werden. Zum Verfahren sei herauszustellen, dass der Antragsteller zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes die Versorgungsbetriebe Hann. Münden seien. Verfahrensträger sei der Landkreis Göttingen, welcher unter anderem auch bereits die öffentliche Auslegung veranlasst habe. Dieser Verfahrensteil sei zwischenzeitlich abgeschlossen. Die in dessen Verlauf vorgebrachten Anregungen und Bedenken würden ebenso wie die jetzt im Beteiligungsverfahren der Träger der öffentlichen Belange gegebenen Stellungnahmen abschließend in einem Erörterungsgespräch unter Vorsitz des Landkreises als Untere Wasserschutzbehörde bewertet, bevor die Verordnung erlassen werde. Der Ortsrat Gimte werde im Hinblick auf die Stellungnahme der Stadt Hann. Münden angehört, da die zur Ortschaft gehörende Gemarkung Hilwartshausen in einem Teilbereich in Richtung Schedetal in den Schutzbereich III bzw. zu einem kleinen Teil auch noch in den Schutzbereich II hineinrage. Die genaue Lage stellt er zur Veranschaulichung mit entsprechendem Kartenmaterial dar. Abschließend gibt er einige kurze Informationen zur Bedeutung der Schutzzonen, wozu inhaltlich auf die allen Ortsratsmitgliedern übersandte Verwaltungsvorlage verwiesen wird.

 

Auf die nachfolgende Frage von Ortsratsmitglied Schuler hin führt Herr Günther aus, dass die Versorgungsbetriebe grundsätzlich sowohl rechtlich als auch praktisch in der Lage seien, Trinkwasser in so großen Mengen zu fördern, dass dieses auch an andere Kommunen verkauft werden könne. Allerdings seien keine diesbezüglichen Anfragen oder Bestrebungen bekannt.

 

Städt. Baudirektor Meyer weist darauf hin, dass es sich bei den in die Schutzzonen III bzw. II hineinreichenden Flächen der Gemarkung Hilwartshausen ausschließlich um Waldflächen handele. Herr Drewes ergänzt, dass diese dem Staatsforst zuzuordnen seien und der Leiter des Niedersächsischen Forstamtes Münden, Herr Schmidt-Langenhorst, aufgrund der Betroffenheit bereits eine Stellungnahme abgegeben habe. Im Allgemeinen müsse man allerdings sagen, dass durch die Ausweisung von Schutzzonen die landwirtschaftliche Nutzung sicherlich stärker betroffen sei als die forstwirtschaftliche Nutzung. Auf Nachfrage von Ortsratsmitglied Dorner bestätigt Herr Dr. Steingräber, dass bestehende Einrichtungen in Ihrem Bestand grundsätzlich nicht betroffen seien. Allerdings unterlägen Nutzungen künftig gegebenenfalls einem Genehmigungsvorbehalt der Unteren Wasserbehörde.

Nach weiteren kurzen Stellungnahmen ruft Ortsbürgermeister Katzwinkel zur Beschlussfassung auf und verliest den Beschlussvorschlag. Daraufhin beschließt der Ortsrat einstimmig die Ausweisung des Wasserschutzgebietes für die Wasser­gewinnungsanlagen Blümer Berg 1 und 2, Klus 1 a und 2 sowie Mielenhausen 2 für den Gemar­kungsbereich Hilwartshausen wie vorgelegt zur Kenntnis zu nehmen.

Ö 6  
Neufassung der Verordnungen über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Göttingen
Enthält Anlagen
BesV/0622/10  
Ö 7  
Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra - Anhörung der Ortsräte  
Enthält Anlagen
BesV/0624/10  
Ö 8  
Antrag der K+S KALI GmbH auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die dauerhafte Einleitung von salzhaltigen Wässern in die Werra - Anhörung der Ortsräte  
BesV/0625/10  
Ö 9  
Einwohnerfragestunde      
Ö 10  
Anfragen und Mitteilungen