Auszug - Bericht des Bürgermeisters - Neuregelungen für die Ortsräte und anderes  

 
 
1. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.11.2001 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 22:54 Anlass: Ordentliche Sitzung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn seiner Ausführungen dankte Bürgermeister Burhenne zunächst dem ehemaligen Stadtdirektor Dr. Lütcke, dass er bereits vor seinem Amtsantritt erste Gespräche in der Verwaltung habe führen können. Ohne dies sei es ihm nicht möglich gewesen, die vielfach vorgenommenen Änderungen an der Geschäftsordnung sowie der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden zu initiieren.

 

Er benannte nun die für die Ortsräte wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung:

Dass der Bürgermeister auf Verlangen des Ortsrates eine Einwohnerversammlung durchzuführen hat,

dass der Ortsrat das Recht hat, bis zu zwei Stellvertreter des Ortsbürgermeisters zu wählen,

dass eine Stärkung des Beteiligungsverfahrens der Ortsräte dadurch zum Ausdruck kommt, dass der Ortsbürgermeister bei der Beratung von Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, im Rat, im Verwaltungsausschuss oder in den beratenden Ausschüssen ein Rederecht zusteht.

Er bittet die Ortsratsmitglieder, sich mit § 55 g Abs. 1 der NGO vertraut zu machen, da dieser insbesondere die Aufgaben bzw. Entscheidungsbefugnisse des Ortsrates benennt und fordert gleichzeitig dazu auf, von diesen Rechten aktiv Gebrauch zu machen.

 

Als wesentliche Änderung der Geschäftsordnung zeigte Bürgermeister Burhenne auf, dass der Ortsbürgermeister künftig die Einladung des Rates, des Verwaltungsausschusses und aller Fachausschüsse zur Kenntnis erhalten wird.

Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Ortschaft, die innerhalb der weiterhin stattfindenden Einwohnerfragestunde - welche nicht später als 90 Minuten nach Sitzungsbeginn abgehalten werden soll - vorgetragen werden, sollen künftig, wenn eine sofortige Beantwortung durch den Ortsbürgermeister oder den Bürgermeister nicht möglich ist, da ggf. eine rechtliche Prüfung erfolgen muss, schriftlich innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden. Es ist jedoch auch möglich, dass zunächst nur ein Zwischenbescheid ergeht, sollten umfangreichere Prüfungen vorzunehmen sein.

In Zukunft werde als Tagesordnungspunkt 4. neben dem Bericht des Ortsbürgermeisters bei Bedarf auch ein Bericht des Bürgermeisters hinzukommen.

Bürgermeister Burhenne führte im weiteren aus, dass bei repräsentativen Anlässen in der Ortschaft er dem Ortsbürgermeister hinzutreten werde bzw. könne. Im Vorfeld möge der Ortsbürgermeister ihn in Kenntnis setzen und mit ihm die Art und Weise der Repräsentation abstimmen.

 

Unter Hinweis auf die bisher erfolgten Änderungen bat Bürgermeister Burhenne den Ortsrat, darüber zu beraten, ob dieser eine weitere Änderung der Hauptsatzung dahingehend befürworte, dass Ratsmitglieder, die in dem Ortsteil wohnen und nicht Mitglied im Ortsrat sind, eine beratende Stimme erhalten sollen.

Hieraufhin sprach sich Ortsbürgermeister Urhahn im Namen des Ortsrates zugleich für eine solche Regelung aus.

 

Bürgermeister Burhenne unterrichtete die Mitglieder des Ortsrates darüber, dass die Anzahl der Fachausschüsse des Rates der Stadt Hann. Münden von 9 auf 6 verringert wurde. Gleichzeitig würden diese Ausschusssitzungen künftig erst zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr beginnen, so dass er die Bürgerinnen und Bürger um rege Teilnahme an den Sitzungen bitte.

 

Im übrigen habe die Verwaltungsleitung, zu der neben ihm selbst der Erste Stadtrat Friedhelm Meyer und der Städt. Rechtsdirektor Volker Ludwig gehörten, eine Aufteilung der Ortsräte insofern vorgenommen, dass eine kontinuierliche Begleitung der jeweiligen Ortsräte durch den Ersten Stadtrat oder den Städt. Rechtsdirektor erfolge. Für die Ortschaft Hemeln sei auch in Zukunft der Städt. Rechtsdirektor Herr Ludwig zuständig.

Da künftig auch Herr Brockhoff, Leiter der Versorgungsbetriebe Hann. Münden, die Einladungen der Ortsräte zur Kenntnis erhalten werde, könne Herr Brockhoff entscheiden, ob auch ein Vertreter der Versorgungsbetriebe an der jeweiligen Ortsratssitzung teilnehmen wird, um zu bestehenden Problemen direkt Stellung zu nehmen.

 

Zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltes 2002 erklärte Bürgermeister Burhenne, dass er dies für die Ratssitzung am 17.12.2001 bzw. für den 07.02.2002 beabsichtige.

Da er für die Einbringung des Haushaltes verantwortlich sei, erbitte er für sich das Recht, sich zunächst in das komplexe Zahlenwerk einarbeiten zu können. Allein der diesjährige Fehlbedarf von 12 Mio. DM werde nicht dadurch abgedeckt, dass beispielsweise die freiwilligen Leistungen der Stadt Hann. Münden an Vereine und Verbände von 3,5 Mio. DM bzw. die Leistungen für den Bestand an Kindergartenplätzen von 4,5 Mio. DM gestrichen werden würden, was in letzterem Falle rechtlich nicht zulässig sei, da die Stadt Hann. Münden die Verpflichtung habe, diese Kindergartenplätze bereitzustellen. Erst mit dem 3. Nachtrag zum Haushaltsplan 2001 seien die Kassenkredite auf 35 Mio. DM erhöht worden, um die Liquidität der Stadt Hann. Münden zu sichern.

 

Bürgermeister Burhenne informierte die Ortsratsmitglieder im weiteren darüber, dass es beabsichtigt sei, seitens der Verwaltung der Stadt Hann. Münden den kommunalen Mandatsträgern ein Seminar zum Kommunalrecht / Haushaltsrecht anzubieten. Zu einem solchen Schulungsangebot werde es voraussichtlich im Februar 2002 kommen. Hierbei werden, abhängig von der Zahl der Interessenten, zwei evtl. drei zeitlich und örtlich unterschiedliche Angebote unterbreitet werden.

 

Bürgermeister Burhenne teilte mit, dass zur Gewässerschau der Beeke ein Sachstandsbericht des Betriebs Stadtentwässerung vorläge und die für den Herbst angekündigten umfangreichen Unterhaltungsmaßnahmen voraussichtlich im Januar 2002 begonnen und im März 2002 beendet werden. Durch die Arbeiten an der Beeke würden dann voraussichtlich die Anlieger der Straße „Bürgermeister-Wallbach-Straße“ vor dem bei starken Regenfällen von der Betonstraße (Opferwiese) kommenden Wasser geschützt.

Er erläuterte, dass eine Begehung der Grünflächen am 22.10.2001 stattgefunden habe und hierbei hinsichtlich des Problems des widerrechtlichen Parkens auf dem Anger / Parkfläche an der L 560 –Trift der Vorschlag unterbreitet wurde, einen 2 m bis 2,50 m breiten geschotterten Parkstreifen in Längsrichtung (L 560 – Trift) und ein Hochbord als Abgrenzung zum Anleger zu schaffen.

Abschließend wies Bürgermeister Burhenne darauf hin, dass ein Farbanstrich der „Touristischen Hinweisschilder“ nicht durch den Fachdienst Tiefbau erbracht werde, sondern dies eine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft sei.

 

Ortsbürgermeister Urhahn dankte für den informativen Bericht und hob hervor, wie bedeutungsvoll es für die Bürgerinnen und Bürger sei, Informationen von und über das Verwaltungsgeschehen zu erhalten.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste