Auszug - Verschiedenes  

 
 
1. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.11.2001 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 22:54 Anlass: Ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Herr Brockhoff dankte eingangs den Bürgerinnen und Bürgern für die gute Zusammenarbeit und erläutert daraufhin, dass am 23.11.01 mit Baumaßnahmen in der Straße "Unterdorf" und "Weserstraße" begonnen werde. Die Sanierung erfolge vorerst nicht mit der klassischen Kompletterneuerung der inkrustierten Gussleitung, sondern mit einer systematischen Rohrnetzspülung nach einem Impuls-Luft-Wasser-Spülverfahren. Ziel dieses Spülverfahrens sei eine Querschnittserweiterung der Leitungen, wodurch auch ein höherer Druck in den Leitungen erreicht werde. Die Gussleitungen selbst seien nicht defekt, aber verstopft. Die betroffenen Anlieger würden von der vorgenommenen Spülung rechtzeitig benachrichtigt.

Abschließend teilte er mit, dass im Gemeindeteil Bursfelde die Auskleidung des Hochbehälters mit wasserundurchlässigen Edelstahlplatten erfolgt sei. Es seien auch alle Nebenarbeiten sowie eine Teilerneuerung der Zaunanlage abgeschlossen worden.

 

Ortsratsmitglied Baake führte aus, dass der Flächennutzungsplan nunmehr von der Bezirksregierung genehmigt worden sei und die Ortschaft Hemeln darum bitte, für Hemeln schnellstmöglich einen Bebauungsplan aufzustellen, da insbesondere junge Familien kaum noch Bauland in Hemeln erwerben könnten. Die noch vorhandener Baugrundstücke seien überwiegend in Privateigentum, würden jedoch von den Eigentümern nicht verkauft werden.

Bürgermeister Burhenne entgegnete hierauf, dass mit dem neuen Flächennutzungsplan nunmehr in vielen Orten die Möglichkeit bestehe, Bauland auszuweisen. Aufgrund dessen würden viele der Ortschaften die Aufstellung von Bebauungsplänen fordern, so dass aufgrund der kritischen Finanzlage der Stadt Hann. Münden nach neuen Modellen - insbesondere hinsichtlich der entstehenden Erschließungskosten - gesucht werden müsse.

 

Die Ortsratsmitglieder Rudolph und Gralla kritisierten die unzufriedenstellende Handhabung hinsichtlich des Abbrennens von Gartenabfällen. Sie führten aus, dass in verschiedenen umliegenden Gemeinden sogenannte Brenntage in unterschiedlicher Zahl mittels Rechtsverordnung zugelassen wären. Die Stadt Hann. Münden bilde hier eine Ausnahme, da nur sog. befallene Gartenabfälle verbrannt werden dürften, wenn die weiteren Kriterien, die die Brandstelle zu erfüllen habe, gegeben seien.

Städt. Rechtsdirektor Ludwig erläuterte hieraufhin, dass im Umweltausschuss der einstimmige Beschluss gefasst worden sei, die sog. Brenntage in Hann. Münden nicht mehr zuzulassen. Oftmals seien an diesen Brenntagen Gartenabfälle abgebrannt worden, trotzdem die Witterungslage, z. B. wegen Regens, es nicht zugelassen habe.

Im Bereich der Stadt Hann. Münden seien zur Zeit nur sog. Brauchtumsfeuer oder sog. Gesellschaftsbrennen erlaubt, jedoch seien auch diese dem Bereich Sicherheit und Ordnung anzuzeigen.

Bürgermeister Burhenne sagte zu, dass diese Problematik nochmals überprüft und im Umweltausschuss behandelt werde.

 

Ortsratsmitglied Baake führte aus, dass im September 1999 während einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zwei Feldmarkbeauftragte "berufen" worden seien. Diese stünden nunmehr im rechtsfreien Raum, da nicht festgelegt worden sei, für welche Dauer sie berufen worden seien bzw. welche Kompetenzen ihnen zustünden.

Er schlage nunmehr vor, dass eine Richtlinie erstellt werde, aus der diese Dinge hervorgehen sollten, beispielsweise das die Dauer der Berufung der Feldmarkbeauftragten fünf Jahre betrage und sie diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen sollten. Die Berufung solcher Feldmarkbeauftragter sei für die Ortschaft Hemeln erforderlich, da eine Feldmarkgenossenschaft zum Zeitpunkt der Gemeinde- und Gebietsreform 1973 nicht gegründet worden sei und die Rechte und Pflichten als Rechtsnachfolger der Gemeinde Hemeln auf die Stadt Hann. Münden übergegangen seien.

Der Ortsrat nahm die Ausführungen von Ortsratsmitglied Baake zur Kenntnis.

 

Im weiteren führte Ortsratsmitglied Baake aus, dass sich oftmals Hemelner Bürgerinnen und Bürger über die Schäden an den Feldwegen in der Feldmark Hemeln beschwerten. Die Schäden würden vor allem von auswärtigen Anliegern verursacht, so dass auch eine Regresspflicht dieser Personen geprüft werden sollte.

Ortsratsmitglied Grünewald bestätigte diese Auffassung und sah die Ursache darin, dass Landwirtschaftsflächen in der zurückliegenden Zeit oftmals an Fremde verkauft worden seien.

Bürgermeister Burhenne führte hierzu aus, dass u. a. anhand des Gebietsänderungsvertrages zu prüfen sei, wem hier welche Rechte und Pflichten obliegen.

 

Ortsratsmitglied Baake trug vor, dass nunmehr neue bauliche Richtlinien für Schulträger bestünden, mittels derer vorgegeben werde, dass zwei Rettungsweg/Fluchtweg in Schulen vorhanden sein müssen. Er empfahl der Verwaltung einen Antrag an die Kreisschulbaukasse beim Landkreis Göttingen zu richten, die daraus resultierenden Baumaßnahmen finanziell zu unterstützen.

Bürgermeister Burhenne entgegnete hierauf, dass verschiedene Richtlinien geändert würden und dies immer wieder zur Folge habe, dem Grunde nach neue Investitionen tätigen zu müssen. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Hann. Münden sei diese zur Zeit jedoch nicht in der Lage, jeder dieser mittels Richtlinien aufgestellten Anforderungen nachzukommen.

 

Ortsratsmitglied Baake stellte dar, dass über die Ortschaft Hemeln verteilt mehrere Sitzbänke stünden, die möglichst vor Eintritt des Winters eingesammelt und untergestellt werden sollten, damit sie vor der Witterung geschützt seien.

Bürgermeister Burhenne führte hierzu aus, dass dies eine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft sei, die teilweise von Bürgerinnen und Bürgern des Ortes gestifteten Bänke zu pflegen und instand zu halten. Er bat um Verständnis dafür, dass solche Belange künftig auch zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft von den Einwohnerinnen und Einwohnern getragen werden sollten.

 

Abschließend wurde die Frage aufgeworfen, ob es für die zwei gefällten Birken an der Trift eine Ersatzpflanzung geben werde.

Städt. Rechtsdirektor Ludwig führte aus, dass eine Birke nach seiner Kenntnis nicht unter die Baumschutzsatzung falle, sagte jedoch eine nochmalige Prüfung zu.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, dankte Ortsbürgermeister Urhahn den Ortsratsmitgliedern, den Vertreter der Verwaltung und den Zuhörerinnen und Zuhörern;

er schoss die Sitzung um 22.54 Uhr.