Auszug - Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra - Anhörung der Ortsräte  

 
 
9. Sitzung des Ortsrates Oberode
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oberode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:42 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Oberode, Hann. Münden
Ort:
BesV/0624/10 Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra
- Anhörung der Ortsräte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pflum, Siegfried
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Pflum, Siegfried
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Nach einleitenden Worten von Ortsbürgermeister Held bestätigt Städtischer Baudirektor Meyer, dass sich bezüglich dieser Angelegenheit seit der letzten Behandlung in der Ortsratssitzung am 26.11.2009 inhaltlich nahezu keine Änderungen ergeben hätten. Insbesondere sei die Festsetzung des Verlaufes der Grenzen der Überschwemmungsgebiete unverändert geblieben. In § 5 „Freistellungen“ des jetzigen Verordnungsentwurfes habe es aber mit dem Wegfall der Befristung in Ziffer 2 für das Lagern von Stroh und Heuballen etc. sowie unter Ziffer 3 hinsichtlich des Aufstellens von Weidezäunen etc. Erleichterungen gegenüber der vorangegangenen Fassung gegeben. Leider nach wie vor kompliziert sei beispielsweise die Verständlichkeit des § 3 „Verbote, Genehmigungspflichten“. Im Rahmen der Vorabstimmung der vorliegenden Hochwasserschutzverordnung habe man nach der Beteiligung der Ortsräte im letzten Jahr gegenüber dem Landkreis bereits verschiedene Anregungen gegeben wozu er auf den 3. Absatz auf Seite 2 der Verwaltungsvorlage verweist.

Die Verwaltung beabsichtige, diese Anregungen im Rahmen der jetzigen formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu erneuern. Von den Orträten, die man nun vor der Abgabe der Stellungnahme beteilige, erhoffe man eine entsprechende Unterstützung. Sicherlich müsse man einräumen, dass man beispielsweise im Hinblick auf das genannte „Hochwasserschutzkonto“ keine rechtliche Anspruchsgrundlage habe, gleichwohl sei diese Anregung sinnvoll und die Umsetzung ebenso wünschenswert wie beispielsweise die umfassende Information der Öffentlichkeit und insbesondere der betroffenen Eigentümer und Nutzer über das formell ausreichende Verfahren hinaus. Das Thema Hochwasserschutz sei sehr komplex. Zur zumindest allgemeinen Unterrichtung des Ortsrates übergibt er diesem 3 Exemplare einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgegebenen „Hochwasserschutzfibel“.

 

Ortsbürgermeister Held verliest anschließend den Beschlussvorschlag der Vorlage, worauf der Ortsrat dementsprechend einstimmig beschließt, die Verwaltung aufzufordern, die im Vorfeld zu den Hochwasserschutzverordnungen eingebrachten Anregungen im Rahmen der formellen Beteiligung der betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange zu erneuern.