Auszug - Neufassung der Verordnungen über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Göttingen  

 
 
9. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:
BesV/0622/10 Neufassung der Verordnungen über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Göttingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Spiegler, Britta
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Nach einleitenden Worten des Ortsbürgermeisters gibt zunächst Städtischer Baudirektor Meyer einige Hintergrundinformationen über die Beweggründe des Landkreises zur Neufassung der Verordnung über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen. Im Zuge der Föderalismusreform seien im Naturschutz Zuständigkeiten auf den Bund übergegangen. Die Anforderungen an Naturdenkmäler seien nunmehr in § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt, wobei im Weiteren das Niedersächsische Ausführungsgesetz hierzu von Belang sei. Neben dieser Veränderung bei den Rechtsgrundlagen sei für die Neufassung der Verordnung wohl vor allem ursächlich, dass die bisherige Auflistung entsprechender Naturdenkmale durch den Landkreis in vielen Bereichen nicht mehr der Realität entspreche. Für einige andere der sogenannten „Naturschöpfungen“ gelte, dass sie entweder vom Landkreis nicht als schützenswert im Sinne dieser Vorschriften angesehen würden oder bereits aufgrund anderer Kriterien und Vorschriften unter Schutz stünden.

Wie aus den Anlagen zur übersandten Verwaltungsvorlage ersichtlich, ergäben sich für die Ortschaft Hedemünden ausschließlich Streichungen von bisherigen Naturdenkmalen. In der Anlage 2 „Entlassung von ehemaligen Naturdenkmalen“  seien die Begründungen bei den Objekten in Hedemünden mit den Nummern 80, 81, 147, 148 und 155 jeweils aufgeführt. Dazu müsse er bzgl. der unter Nr. 148 geführten Ulme auf dem Friedhof darauf hinweisen, dass die in der Begründung genannte Baumschutzsatzung der Stadt Hann. Münden aufgrund derzeitiger Überlegungen im Rahmen der Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung möglicherweise nicht von Dauer sei. Der Ortsrat habe nun im Vorfeld des vorgesehenen Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens des Landkreises die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu äußern, die man dann dem Landkreis mitteilen könne.

 

Ortsbürgermeister Bethke stellt anschließend fest, dass es seitens des Ortsrates keine Nachfragen zu diesen Informationen und Ausführungen gebe und auch keine diesbezüglichen Hinweise.

Daraufhin verliest er den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage, zu dem es keinen Widerspruch oder Stellungnahmen gibt. Nach Aufruf beschließt der Ortsrat somit einstimmig, den Entwurf der Neufassung der Verordnungen über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Göttingen einvernehmlich wie vorgelegt zur Kenntnis zu nehmen.