Auszug - Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra - Anhörung der Ortsräte  

 
 
9. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:
BesV/0624/10 Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra
- Anhörung der Ortsräte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pflum, Siegfried
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Pflum, Siegfried
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Ortsbürgermeister Bethke erinnert daran, dass man dieses Thema bereits in der letzten Sitzung des Ortsrates am 10.11.2009 behandelt habe. Nun gelte es für den Ortsrat, ggf. im Rahmen der jetzigen formellen Beteiligung der betroffenen Kommunen Hinweise zur Stellungnahme der Stadt Hann. Münden zu geben.

Städtischer Baudirektor Meyer bestätigt, dass sich seit der letzten Erörterung im November 2009 die Festsetzungen der Grenzen des Überschwemmungsgebietes nicht verändert hätten. Dem gegenüber habe es im Verordnungstext selbst in § 5 „Freistellungen“ Erleichterungen gegeben. Beispielsweise sei unter Ziffer 2 die bisherige Befristung von der genehmigungsfreien Erlaubnis zum Lagern von Stroh, Heu und Silageballen etc. entfallen. Dem Grunde nach sei und bleibe das Thema Hochwasserschutz sehr komplex. Wie ersichtlich, sei beispielsweise der Verordnungstext zu § 3 „Verbote, Genehmigungspflichten“ nicht gerade leicht verständlich bzw. aussagekräftig. Die Auswirkungen für die Nutzung von Grundstücken, die in festgesetzten Überschwemmungsgebieten lägen, könnten beträchtlich sein. Für Bauvorhaben bedürfe es einer gesonderten Genehmigung seitens der Unteren Wasserbehörde (UWB). Anhand eines praktischen Beispielfalles gibt er Erläuterungen über die Auswirkungen für einen möglichen Antragsteller im Hinblick auf den zeitlichen Bedarf für dieses Genehmigungsverfahren, die für den Antragsteller beachtlichen Kosten des Verfahrens und die sich letztlich im Genehmigungsfall ggf. ergebenen besonderen Auflagen und Bedingungen. Aus alledem könne sich ergeben, dass ein Bauherr selbst bei letztlich erteilter Baugenehmigung zu dem Schluss kommen müsse, dass ein Bau in einem solchen Bereich keinen Sinn mache. Unzweifelhaft sei aber auch die Bedeutung des Hochwasserschutzes. Seitens der Verwaltung habe man sich daher sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und bereits im Rahmen einer Vorabstimmung zum Entwurf der Hochwasserschutzverordnungen Anregungen an den Landkreis gegeben, wie sich diese aus dem 3. Absatz auf Seite 2 der Vorlage ergäben. Sicherlich müsse man einräumen, dass man beispielsweise im Hinblick auf das dort genannte „Hochwasserschutzkonto“ keine rechtliche Anspruchsgrundlage habe, gleichwohl sei diese Anregung sinnvoll und die Umsetzung ebenso wünschenswert, wie die umfassende Information der Öffentlichkeit und insbesondere der betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzer. Man hoffe im Sinne des Beschlussvorschlages, dass der Ortsrat dieses ebenso sehe. Zur weitergehenden allgemeinen Unterrichtung übergibt er dem Ortsrat 3 Exemplare einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgegebenen „Hochwasserschutzfibel“.

 

Ortsbürgermeister Bethke verweist auf die Beratung dieses Themas auch in der Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Hann. Münden in der Vorwoche. Letztlich verbindlich zu klären und zu informieren sei aus seiner Sicht noch, ob Maßnahmen, die in § 5 „Freistellungen“ des Verordnungsentwurfs als „genehmigungsfrei“ beschrieben würden, auch nicht „angezeigt“ werden müssten.

Städtischer Baudirektor Meyer erwidert hierzu, dass er davon ausgehe, dass lediglich die unter Ziffer 1 genannten Tatbestände anzuzeigen seien, worauf auch der Verweis in § 6 Abs. 1 Ziffer 2 hindeute. Im „Umkehrschluss“ sei wohl davon auszugehen, dass die unter § 5 Ziffer 2 und 3 genannten Tatbestände nicht nur „genehmigungsfrei“, sondern auch „anzeigenfrei“ seien.

 

Nachdem seitens der Ortsratsmitglieder keine Wortmeldungen vorliegen, verliest Ortsbürgermeister Bethke den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage und lässt über diesen abstimmen.

Daraufhin beschließt der Ortsrat einstimmig, die Verwaltung aufzufordern, die im Vorfeld zu den Hochwasserschutzverordnungen eingebrachten Anregungen im Rahmen der formellen Beteiligung der betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange zu erneuern.