Auszug - Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra - Anhörung der Ortsräte  

 
 
9. Sitzung des Ortsrates Bonaforth
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Bonaforth Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Clubraum des Karl-Heinz-Herbold-Hauses, Bonaforth, Hann. Münden
Ort:
BesV/0624/10 Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra
- Anhörung der Ortsräte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pflum, Siegfried
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Pflum, Siegfried
 
Beschluss

Städtischer Baudirektor Meyer erinnert daran, dass diese Angelegenheit bereits in der Sitzung am 09

Städtischer Baudirektor Meyer erinnert daran, dass diese Angelegenheit bereits in der Sitzung am 09.11.2009 in einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt und vom Ortsrat zur Kenntnis genommen worden sei. Nach den damaligen Vorabstimmungen habe die Stadt zu der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete bzw. der Hochwasserschutzverordnung die Anregungen eingebracht, wie diese sich aus der allen Ortsratsmitgliedern zur jetzigen Sitzung übersandten Verwaltungsvorlage (im dritten Absatz auf Seite 2) ergeben.

Die untere Wasserbehörde sei diesen Hinweisen zunächst mit Zurückhaltung begegnet. Seitens der Stadtverwaltung beabsichtige man allerdings diese im Vorfeld eingebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der jetzigen formellen Beteiligung der betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange zu erneuern. Hierzu erhoffe man sich im Rahmen der jetzigen Behandlung in den Ortsräten eine Unterstützung. Sodann weist er auf die für Bauvorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten erforderlichen Genehmigungen seitens der Unteren Wasserbehörde (UWB) hin. Anhand eines praktischen Beispielfalles gibt er Erläuterungen über die Auswirkungen für einen Antragsteller im Hinblick auf den zeitlichen Bedarf für das besondere Genehmigungsverfahren, die beachtlichen Kosten für das Verfahren und besondere Auflagen und Bedingungen im Falle einer Genehmigung. Es handele sich also um ein schwieriges Thema mit nicht unproblematischen Auswirkungen. Dem Ortsrat übergibt er zu dessen Kenntnis drei Exemplare einer „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.

 

Ortsbürgermeister Schäfer weist darauf hin, dass der Hochwasserschutz, wie aktuelle Ereignisse zeigten, sicherlich eine ernsthafte Angelegenheit sei und Vorkehrungen grundsätzlich ihre Berechtigung hätten.

Ortsratsmitglied Sittig weist darauf hin, dass in der Berichtsvorlage zur Sitzung im November 2009 eine Aufstellung enthalten gewesen sei, welche Maßnahmen unter Verbot bzw. Genehmigungsvorbehalt stünden. Dabei sei auch der „Umbruch von Grünland in Ackerland“ genannt gewesen und es stelle sich die Frage, ob dem gegenüber also bisheriges Ackerland unter „Bestandsschutz“ stehe und ob zumindest auch zuletzt nicht bewirtschaftetes Ackerland wieder einer solchen Nutzung zugeführt werden könne.

Städtischer Baudirektor Meyer weist auf den der jetzigen Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Verordnung des Landkreises über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Fulda hin, in dem in § 3 bezüglich der Verbote und Genehmigungspflichten auf die Vorschriften des diesbezüglichen Bundesrechtes verwiesen werde. Eine pauschale Aussage sei ihm daher nicht möglich und stattdessen sei die direkte Abstimmung des Betroffenen mit der UWB anzuraten. Wie sich aus der Vorlage ergebe, sei eine allgemeine Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch den Landkreis Göttingen frühestens im 4. Quartal 2010 vorgesehen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Ortsbürgermeister Schäfer das Einvernehmen unter den anwesenden Ortsratsmitgliedern über die Zustimmung zu den in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Ausführungen fest.