Auszug - Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra - Anhörung der Ortsräte  

 
 
10. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gasthaus "Zum Krug", Lippoldshausen, Hann. Münden
Ort:
BesV/0624/10 Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra
- Anhörung der Ortsräte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pflum, Siegfried
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Pflum, Siegfried
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Ortbürgermeister Raddatz nimmt die Sitzung um 21.10 Uhr wieder auf und entschuldigt Ortsratsmitglied Heubeck, der aus beruflichen Gründen die Sitzung vorzeitig verlassen muss.

 

Danach übergibt er das Wort an Herrn Pflum, der anhand der allen Ortsratsmitglieden vorliegenden Verwaltungsvorlage den Sachverhalt zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Bereich der Flüsse „Weser, Fulda und Werra“ erörtert. Insbesondere geht er auf die Auswirkungen ein, die eine Aufnahme im Überschwemmungsgebiet mit sich bringt.

In der Ortschaft Lippoldshausen betreffe es zum Teil das Gebiet „Letzter Heller“ –  die dortigen Wohngebäude lägen glücklicherweise außerhalb des Schutzgebietes – sowie den Platz des Wasserski-Clubs.

Anders sehe es hingegen in der Kernstadt aus. Dort sei ein weitgehender Innenstadtbereich und der Bereich Blume sichergestellt.

Hinsichtlich der Verfahrensweise des Landkreises Göttingen bemängelt Herr Pfllum, dass dieser in seinem Entwurf hinsichtlich der Verbote und Genehmigungspflichten für Handlungen oder Maßnahmen lediglich auf die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes hinweise. Die Öffentlichkeit und betroffene Eigentümer und Nutzer müssten umfassendere Informationen erhalten. Insbesondere Zuständigkeiten im Hinblick auf die Planung von Baumaßnahmen müssten eindeutig geregelt werden. Im Weiteren spricht er den Punkt „Veränderungen und Ablagerungen innerhalb bestehender Gebäude“, die „Behandlung betroffener Baulücken im Kernstadtbereich“, das geforderte „Hochwasserschutzkonto“ sowie sonstige Auswirkungen an.

 

Im Anschluss beschließt der Ortsrat einstimmig, den Vorschlag der Verwaltung zu unterstützen und fordert sie auf, die im Vorfeld zu den Hochwasserschutzverordnungen eingebrachten Anregungen im Rahmen der formellen Beteiligung der betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange zu erneuern.