Auszug - Neufassung der Verordnungen über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Göttingen  

 
 
10. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gasthaus "Zum Krug", Lippoldshausen, Hann. Münden
Ort:
BesV/0622/10 Neufassung der Verordnungen über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Göttingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Spiegler, Britta
 
Beschluss

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig berichtet anhand der allen Ortsratsmitgliedern vorliegenden Verwaltungsvorlage, dass der Lan

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig berichtet anhand der allen Ortsratsmitgliedern vorliegenden Verwaltungsvorlage, dass der Landkreis Göttingen im Vorfeld des förmlichen Verfahrens die Stadt Hann. Münden gebeten habe, ihre Bedenken zur Neufassung der Verordnung über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Kreisgebiet zu äern. Dieseglichkeit wolle man nunmehr auch den Ortsräten einräumen.

Hintergrund sei wohl vorrangig, dass die bisherige Auflistung entsprechender Naturdenkmale nicht mehr der Realität entspreche. So seien, wie aus der Anlage 2 zur Vorlage ersichtlich, viele der „Naturschöpfungen“, vorwiegend Bäume, nicht mehr vorhanden bzw. abgängig. Als weiterer Aspekt sei allerdings wohl auch zu nennen, dass der Landkreis mit der Streichung aus der Verordnung seine Verantwortung für diese Objekte abgebe und die sich hieraus ergebenden Einsparungen, aufgrund wegfallender Unterhaltungsmnahmen, ebenfalls beachtlich seien.

Betreffend der Ortschaft Lippoldshausen werde die „Linde am Bokumwege“, laut Ortsbürgermeister Raddatz bekannt unter „Weidmannsche Linde“, als zukünftiges Naturdenkmal aufgenommen. Die Linde sei 1896 anlässlich des Geburtstages des letzten Kaisers in der Lippoldshäuser Feldmark gepflanzt. Zudem stelle sie eine Besonderheit dar, da sie sich von anderen Bäumen auf Grund ihrer Größe und ihres Alters abhebe.

Dem entgegen werde der „Walburgisstein“ unter den zukünftigen Naturdenkmalen nicht mehr aufgeführt. Die Entlassung sei begründet mit dem Schutz durch die „Landesschutzgebietsverordnung Weserbergland-Kaufunger Wald“, wonach eine Beseitigung oder erhebliche Beeinträchtigung ebenfalls verboten sei.

 

Ortsbürgermeister Raddatz stellt daraufhin fest, dass der Ortsrat den Entwurf der Neufassung der Verordnungen über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Göttingen zur Kenntnis nimmt und betreffend der Ortschaft Lippoldshausen keine zu berücksichtigenden Bedenken bestehen.