Nach kurzen Ausführungen der Ortsbürgermeisterin sowie der Ortsratsmitglieder Pielok und Bettermann stellt der Ortsrat nach Verlesung des Beschlussvorschlages durch die Ortsbürgermeisterin gem. § 37 Abs. 2 i.V.m. §§ 55 b Abs. 1 und 55 f Abs. 1 NGO fest, dass der Sitz des Ortsratsmitgliedes Dorothee Jarkuschewitz-Styma im Ortsrat der Ortschaft Wiershausen wegen des Verlustes der Wählbarkeit gem. § 37 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. §§ 55 b Abs. 1 und 55 f Abs. 1 Satz 2 NGO frei geworden ist. Städtischer Rechtsdirektor Ludwig weist unter Bezugnahme auf die Verwaltungsvorlage darauf hin, dass dieser Sitz für den Rest der Wahlperiode unbesetzt bleibe. |
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