1. Auf die Frage eines Einwohners, inwieweit der Status Landschaftsschutzgebiet Einfluss auf die Selbstwerber habe erläutert Frau Hoffmann, dass der Einsatz der Selbstwerber nach wie vor eine betriebliche Entscheidung sei. Auch bisher wurden Selbstwerber nicht in stillgelegten Flächen zugelassen. Insofern werden sich hier keine Änderungen ergeben. 2. Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Meenser Straße spricht sich ein Einwohner aus, insbesondere wenn dieses Gebiet unter Schutz gestellt werde. StBD Meyer erläutert, dass es sich hierbei um eine Kreisstraße handele und er dies lediglich als Anregung weitergeben könne. 3. Auf Nachfrage von Ortsbürgermeister Bethke erläutert Frau Hoffmann, dass Baumschnitte, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig werden, weiterhin möglich sind. 4. Auf die Beschwerde eines Einwohners bezüglich der Farbauswahl der Außenfassade der Grundschule Hedemünden erklärt StBD Meyer, dass das von einer Fachfirma ausgearbeitete Farbkonzept der Schulleitung und dem Ortsbürgermeister vorgestellt und vor Ort anhand von Probeanstrichen noch Feinabstimmungen abgesprochen wurden. |
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