Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
30. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
 
Beschluss

Zu der Frage der Darstellung von Anfragen in der Einwohnerfragestunde in der jeweiligen Sitzungsniederschrift wird verdeutlicht, dass in der darauf folgenden Sitzung die Niederschrift entweder genehmigt werde oder ggf. Änderungen vorzunehmen seien.

 

Verschiedene Mitarbeiter von E.ON-Mitte, die auch Einwohner der Stadt Hann. Münden sind, nutzen die Einwohnerfragestunde um Aufklärung über die Hintergründe zu bekommen, die zu der Empfehlung geführt hätten, die Stromkonzession für das gesamte Stadtgebiet Hann. Münden künftig den Versorgungsbetrieben Hann. Münden GmbH (VHM) zu übertragen.

Die Einwohner Herr Fette, Herr Bode sowie zwei anderer Einwohner, die sich nicht mit Namen vorgestellt haben, bezweifeln mit ihren Fragen, dass ein faires Verfahren bei der Ausschreibung zur Stromkonzessionsvergabe stattgefunden habe. Die Diskriminierungsfreiheit, wie von der Stadt angeführt, werde angezweifelt. Es sei eher der Eindruck entstanden, dass die VHM bevorzugt werde.

Es wird auf eine herrschende Meinung hingewiesen, die aussagt, dass hinsichtlich der gemeindlichen Auswahlentscheidung bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen hervorgehoben werde, dass die Gemeinde die mit ihr verbundenen Unternehmen nicht einseitig bevorzugen dürfe, auch nicht, wenn sie mit dem Netzbetrieb Gewinne erzielen könne.

 

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig äert sich dahingehend, dass die Kriterien für die diskriminierungsfreie Vergabe im Verwaltungsausschuss festgelegt worden seien. Die hierbei aufgeführte „Systementscheidung“ sei ein anerkanntes Entscheidungskriterium.

 

Stadtamtmann Höfer geht auf die vorgebrachte herrschende Meinung dahingehend ein, dass im Gegenzug gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Gemeinde in dieser Frage ein Ermessensspielraum eingeräumt werde, weil die Vorschrift keine Kriterien zur Ermessensausübung vorgebe. Dies werde ausdrücklich durch die Gesetzesbegründung  bestätigt, in der es heißt, nach welchen Kriterien die Gemeinde ihre Auswahlentscheidung zu treffen habe, wird nicht bestimmt. Dies sei ebenso, wie die Frage, ob die Gemeinde den Netzbetrieb selbst oder mittels eines Dritten wahrnehmen wolle, Ausfluss des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung im Sinne des Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz.

 

Im weiteren Verlauf wird noch die Frage aufgeworfen, warum die Stadt Hann. Münden keine Zahlen bezüglich der finanziellen Auswirkungen für ihre rger, die auch aus Gewinnerwartungen bei den unterschiedlichen Unternehmen resultierten, genannt würden. Andere Städte und Gemeinden würden dies durchaus tun. Ein Beispiel sei die Gemeinde Großalmerode.

 

Ratsherr Schminke und Städtischer Rechtsdirektor Ludwig antworten hierzu, dass es sich um Interna handele, die seitens der Aufsichtsräte der Unternehmen grundsätzlich eher nicht preisgegeben würden. Insofern handele es sich bei der Gemeinde Großalmerode um eine Ausnahme.

 

Es folgt eine kontroverse Diskussion, ob bei dem jetzt zu entscheidenden Auswahlverfahren mehr Gewichtung auf die Erzielung eines besten Ergebnisses für die Mündener Bürger zu legen sei.

Letztlich erfolgt durch Städtischen Rechtsdirektor Ludwig die Klarstellung, dass es bei dem jetzigen Entscheidungsverfahren nicht um den Vertrieb oder die Erzeugung des Stroms, sondern rein um den Netzbetrieb gehe.

 

Frau Albrecht-Engel schließt die Einwohnerfragestunde mit den zusammenfassenden Worten, dass es sicher Informationen gebe, die nicht vorgelegt worden sind bzw. werden konnten und dennoch wünschenswert gewesen wären. Sicher sei jedoch, dass beide Anbieter ihre Angebote schon aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchkalkuliert hätten.