Ortsbürgermeister Bethke berichtet aus der Ortschaft. Der Bericht ist als Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt.
Die Verkehrsbeschilderung in Hedemünden soll bezüglich des LKW-Verbotes ergänzt werden, berichtet StBD Meyer. Im Zufahrtsbereich vom „August-Oppermann-Platz“ in den „Pfuhlweg“ werde das Verkehrszeichen 253 StVO (Verbot für LKW) mit dem Zusatz 7,5 to aufgestellt. Ziel sei, dass der LKW-Verkehr damit nur noch über die „Mündener Straße“ abfahre. Ortsbürgermeister Bethke weist darauf hin, dass auch an der Einfahrt zur Ostlandstraße ein entsprechendes Verbotsschild aufgestellt werden müsse. Bei einem Ortstermin mit dem Landkreis im Beisein von Kreisrätin Wemheuer wurde nunmehr eindeutig klargestellt, wem welche Reinigungspflichten an Gehwegen obliegen. Entlang der Kreisstraßen innerhalb der Ortschaft liege die Reinigungspflicht bei der Stadt und außerhalb der Ortschaften beim Landkreis. Eigentümer der Straße und der Böschung sei der Landkreis, damit obliege auch ihm die Böschungspflege. Es sei vereinbart worden, dass diejenigen, die seitens des Landkreises die Schneid- und Pflegearbeiten ausführen, zuvor Kontakt mit dem Ortsbürgermeister aufnehmen.
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