Auszug - Walter-Nehrling-Haus (DGH)  

 
 
9. Sitzung des Ortsrates Laubach
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Laubach Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Walter-Nehrling-Haus, Laubach, Hann. Münden
Ort:
 
Beschluss

Ortsbürgermeister Mundt bemängelt die Bausubstanz des Walter-Nehrling-Hauses. Insbesondere Schäden am Dach des Hauses treten vermehrt in den letzten Jahren auf. Hier bestehe auch zurzeit akuter Handlungsbedarf, sichtbar sei bereits wieder ein erheblicher Wasserschaden im Eingangsbereich. Bereits im Dezember habe er den Schaden der KDM gemeldet, Herr Stieler wolle nunmehr in den nächsten Tagen vorbeikommen. Zudem führt er aus, seien erhebliche Frostschäden im Außenbereich des Hauses, auch an der erst im Herbst letzten Jahres sanierten Außentreppe, festzustellen. Alles in allem sei der Zustand des Dorfgemeinschaftshauses insbesondere im Hinblick auf die Übertragung der Bewirtschaftung in die örtliche Gemeinschaft sanierungsbedürftig. Die technischen Einrichtungen müssten im Vorfeld überprüft werden. Durch amortisierende Maßnahmen sse man versuchen, die Verbrauchswerte zu verringern. Derzeit sei beispielsweise keine Trennung der Beheizung von Clubraum und Turnhalle möglich, was folglich zu unnötigen Heizkosten führe. Durch den Einbau von Regelventilen nnte das Abstellen einzelner Heizkörper ermöglicht werden.

Auch Ortsratsmitglied Bete äert sich dahingehend, dass durch die angeführten Risikofaktoren eine erhebliche Unsicherheit bei den Vereinsvertretern bestehe.

Laut Aussage von Städtischem Rechtsdirektor Ludwig werde und könne sich die Stadt als Eigentümer des Dorfgemeinschaftshauses nicht der Unterhaltung der Bausubstanz entziehen. Er verstünde die Bedenken, diese sollten aber keine Hinderungsgründe sein. Die Bewirtschaftung solle weiterhin durch einen eingetragenen Verein (Kennzeichnung „e.V.“) übernommen werden. Ob dieser dann vom Finanzamt Göttingen die Gemeinnützigkeit zuerkannt bekomme und dann Spendenquittungen ausstellen dürfe, müsse im Einzelfall geklärt werden.

Ortsratsmitglied Bete teilt abschließend mit, dass man beabsichtige, einen Trägerverein zu gründen, der aus Vertretern der örtlichen Vereine bestehe.