Auszug - Straßenwidmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) eines Teilstücks der Straße „Kleiner Weg“ im Ortsteil Hedemünden  

 
 
13. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:05 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:
BesV/0736/11 Straßenwidmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) eines Teilstücks der Straße „Kleiner Weg“ im Ortsteil Hedemünden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Bearbeiter/-in: Aßhauer, Katja
 
Beschluss

StBD Meyer erläutert kurz den noch zu widmenden Bereich der Straße „Kleiner Weg“.

Auf die Nachfrage von Ortsratsmitglied Koppetsch erklärt StBD Meyer, dass die Widmung keinerlei Auswirkungen auf die Anlieger habe.

Sodann beschließt der Ortsrat einstimmig dem Rat der Stadt Hann. Münden zu empfehlen, ein Teilstück der Straße „Kleiner Weg“, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Hedemünden Flur 6 Flurstück 458/1 gemäß § 6 NStrG zur Gemeindestraße zu widmen.

Der Abschnitt von der „Elleröder Straße“ bis zur Einmündung der Straße „Auf dem Graben“ ist bereits gewidmet. Es handelt sich hier um eine Widmungserweiterung der Straße „Kleiner Weg“ vom bereits gewidmeten Abschnitt bis zur „Steinstraße“.