Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
3. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 12
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:05 Anlass: Ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Da es bereits 21.25 Uhr ist, ruft Ortsbürgermeister Urhahn die Einwohnerfragestunde auf.

 

Ortsheimatpfleger Henckel weist darauf hin, dass die vorzeitige Auswechselung der Lampenköpfe eine Unterhaltungsmaßnahme sei und es damit fraglich sei, ob eine Umlegung der Kosten im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung überhaupt rechtmäßig sei.

StRD Ludwig weist darauf hin, dass die EU ab 2015 ein Verbot für Quecksilberdampfleuchten ausgesprochen habe und die Stadt daher verpflichtet sei, die Straßenlaternen entsprechend umzurüsten.

 

Zum Verkauf der beiden in der Sitzung behandelten Grundstücke führt Ortsheimatpfleger Henckel aus, dass beide Flächen landschaftsbestimmend seien. Die Kommune habe auch die Verpflichtung, solche Flächen zu erhalten. Er bittet insofern für die Zukunft darum, in seiner Funktion als Ortsheimatpfleger in Grundstücksverkäufe eingebunden zu werden.

 

Ebenfalls unter Bezug auf die Grundstücksverkäufe führt ein Einwohner, Herr Jürgen Voß, aus, dass auch Frau Dr. Schiche Hemelnerin sei und dass es für einen Grundstücksverkauf nicht Entscheidungskriterium sein könne, ob jemand Hemelner sei oder nicht. Seitens der Jagdgenossenschaft habe man sich bemüht, den beabsichtigten Kauf frühzeitig in die Öffentlichkeit zu kommunizieren, damit auch der Ortsrat reagieren könne.

Im weiteren fragt Herr Voß Herrn Günter, ob die Möglichkeit bestünde, an dem Brunnen eine Zapfstelle einzurichten.

Herr Günther führt aus, dass jede Grundwasserentnahme genehmigt werden müsse, er die Anregung aber gerne zur weiteren Prüfung aufnehme.

 

Nach einer Frage aus der Einwohnerschaft führt Herr Günther aus, dass im Rahmen der Wasserversorgung eine Löschreserve vorgehalten werde. Der jetzige Brunnen sei genauso ausgelegt wie bisher und der Wasserbehälter sorge für den Ausgleich. Mit der neuen Leitung sei die Steuerung gewährleistet.

 

Bezug nehmend auf den Betriebsführungsvertrag über den Dreschschuppen führt Ortsheimatpfleger Henckel aus, dass er es für besser halte, den § 5 Absatz 2 des Vertrages, der Regelungen zur Haftung entlt, zu streichen. Es gebe für diese Fälle ausreichend gesetzliche Regelungen.

Ortsratsmitglied Wedekind führt aus, dass der Vertrag von Rechtsanwälten geprüft wurde und es durch diese Regelung klare Verhältnisse im Falle der Nutzung des Dreschschuppens durch die Stadt gebe.

Ortsbürgermeister Urhahn regt an, diese Frage vor der Vertragsunterzeichnung zu klären.

 

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, schließt Ortsbürgermeister Urhahn die Einwohnerfragestunde um 21.40 Uhr.