Auszug - Antrag der SPD-Fraktion vom 05.01.2002 betr. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Ortschaft Hemeln  

 
 
2. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.02.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:16 Anlass: Ordentliche Sitzung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortsratsmitglied Baake erläuterte eingangs die aus seiner Sicht gegebene Erforderlichkeit, für die Ortschaft Hemeln einen Bebauungsplan aufzustellen. Die meisten der noch vorhandenen freien Baugrundstücke befänden sich in Privatbesitz und würden von den Eigentümern nicht verkauft werden; auch den ortsansässigen Handwerksbetrieben sollten Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Er vertrete daher die Auffassung, dass das Erfordernis, für Hemeln einen Bebauungsplan aufzustellen, dringend sei und daher auch auf die Prioritätenliste der abzuarbeitenden  Baupläne aufgenommen werden solle.   

Unter Verweis auf den allen Ortsratsmitgliedern zugegangenen Antrag und der Information, dass über diesen Antrag bereits in einer Arbeitssitzung beraten wurde, fasste Ortsbürgermeister Urhahn zusammen, dass alle diesen Antrag unterstützten und Ortsratsmitglied Gralla dies auch im Rat der Stadt Hann. Münden vertreten werde.

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig verwies auf die von der Politik bestimmte und von Herrn Baake bereits angeführte Prioritätenliste, die bezüglich der Aufstellung von Bebauungsplänen vorliege. Er äußerte aber auch sein Verständnis dafür, dass nach Vorlage des Flächennutzungsplanes die Ortschaften ihre Interessen umgesetzt sehen mögen.

Der Antrag wurde daraufhin einstimmig angenommen.       

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste