Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
5. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 16.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:
 
Beschluss

Ein Einwohner weist darauf hin, dass die Homepage des Gewerbegebietes Hedemünden² aktualisiert werden müsse.

 

Im weiteren wird nachgefragt, was der Bahnsteig mache, warum die Lärmschutzwand nicht bis zu den Grundstücken der Familie Teichmann und Bergmann reicht und es folgt der Hinweis, dass die Kanalisation an der Michaeliskirche im Rahmen der Dorferneuerung gemacht wurde.

 

Ortsbürgermeister Bethke führt aus, dass es zum Thema Bahnsteig keine neuen Erkenntnisse gebe. Bürgermeister Burhenne ergänzt, dass die Bahn eigenes Planungsrecht habe und es nebenviel Kritik auch Gutes gebe.

 

Zum Lärmschutz erläutert Ortsbürgermeister Bethke, dass ein Kriterium für den Lärmschutz sei, dass die Häuser vor 1973 erbaut worden sein müssen, da erst seit 1973 des Bundesimmisionsschutzgesetz gelte. Die Ingenieure der Bahn haben im Vorfeld der Lärmschutzmaßnahmen die Anrainer aufgesucht und es habe mit allen Informationsgespräche über andere technische Maßnahmen zum aktiven und passiven Lärmschutz gegeben.

Ortsratsmitglied Koppetsch ergänzt, dass die Lärmschutzmaßnahmen der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Die Lärmschutzwand reiche vom südlichen Seltenrain bis zum Tunnel. Für einen weiteren aktiven Lärmschutz reiche jedoch die vorhandene Bebauung nicht aus. Da gebe es die Möglichkeit des passiven Lärmschutzes durch z.B. Schallschutzfenster, die von der Bahn mit 70% bezuschusst würde. Dem Hauseigentümer bliebe ein Anteil von 30%.

Ortsratsmitglied Gottschalk bemängelt, dass die Lärmschutzwand zu kurz sei und weist auf höhere Erschütterungen durch die Schienenstöße hin.

 

Bezüglich der Kanalisation an der Michaeliskirche berichtet Bürgermeister Burhenne, dass das Problem in der Kanalisation noch nicht geklärt sei. Fest stehe, dass es einen erhöhten Frischwassereintrag gebe. Sobald in der weiteren Verfahrensweise Klarheit bestehe, werde es eine Bürgerinformation geben.