Auszug - Pflichtenbelehrung eines neuen Ortsratsmitgliedes gem. § 28 der Nds. Gemeindeverordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO  

 
 
2. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.02.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:16 Anlass: Ordentliche Sitzung
MitV/0133/02 Pflichtenbelehrung eines neuen Ortsratsmitgliedes gem. § 28 der Nds. Gemeindeverordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Ortsbürgermeister Urhahn wies Ortsratsmitglied Roland Berndt  zunächst ausdrücklich auf die Beachtung der §§ 25 - 27 der Nieders. Gemeindeordnung hin. Hierzu hatte Ortsratsmitglied Berndt  bereits eine Ablichtung dieser Paragraphen der NGO erhalten. Sodann verpflichtete Ortsbürgermeister Urhahn Ortsratsmitglied Berndt mit Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.