Herr Pfütz erläutert umfassend die Verkaufsüberlegungen bezüglich des kleinen Hauses auf dem Grundstück der ehemaligen Gefrieranlage. Bezüglich der Nutzung gebe es noch baurechtliche Fragen zu klären. Er sei jedoch zuversichtlich, dass eine Überlassung des Gebäudes relativ kurzfristig erfolgen könne.
Ortsratsmitglied Wedekind fügt ergänzend hinzu, dass sich die baurechtliche Nutzungsänderung realisieren lasse. Es werde zwar Auflagen geben, so dürfe beispielsweise eine Nutzung nicht über 22 Uhr hinaus erfolgen, jedoch seien diese akzeptabel. |
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