Auf Nachfrage aus dem Ortsrat erläutert StRD Ludwig, dass die zu den Grundstücken übersandten Vorlagen als „nichtöffentlich“ gekennzeichnet sind, da in den Vorlagen neben den Daten zu den Grundstücken teilweise auch persönliche Details der Käufer genannt werden. Diese Daten obliegen jedoch dem Datenschutz und dürfen daher nicht der Öffentlichkeit preis gegeben werden. Öffentliche Vorlagen werden zudem auch im Internet veröffentlich und damit wären die Daten der Käufer auch im Internet einsehbar. Die im Ortsrat zu beratenden Dinge unterliegen andererseits grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip. Im Einzelfall sei es daher schwierig, den Spagat zwischen Datenschutz und Öffentlichkeit hin zu bekommen. Sodann stellt Ortsbürgermeister Urhahn die Tagesordnung in der Form der Einladung vom 06.06.2014 fest. |
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