Nach kurzen Ausführungen von Städt. Rechtsdirektor Ludwig in Anlehnung an die Darstellungen in der Verwaltungsvorlage betont er abschließend, dass die Abgabe der Zuständigkeit so früh wie möglich erfolgen solle.
In der anschließenden kurzen Aussprache werden seitens der Ratsmitglieder Barth, Dr. Albrecht und Jerrentrup Bedenken geäußert, dass es künftig zu höheren Aufwandszahlungen an den Landkreis im Vergleich zu den jetzigen Aufwendungen kommen könnte. Insofern kommt es zu einer kurzen Absprache über eine Abänderung des vorgeschlagenen Beschlusswortlautes, wobei sich im Ergebnis auf Vorschlag von Stadtoberamtsrat Wiemer darauf verständigt wird, den ersten Satz die Worte „unter der Voraussetzung, dass sich der Aufwand für die Stadt Hann. Münden nicht erhöht,“ anzufügen. Abschließend empfiehlt der Gesellschaftsausschuss dem Rat einstimmig zu beschließen, die Wohngeldstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt (3./4. Quartal 2018) an den Landkreis Göttingen zu übertragen, unter der Voraussetzung, dass sich der Aufwand für die Stadt Hann. Münden nicht erhöht. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Vertrag mit dem Landkreis Göttingen auszuhandeln und abzuschließen sowie die erforderliche Zustimmung des Fachministeriums einzuholen. Abstimmungsergebnis:
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