Auszug - Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters  

 
 
Sitzung des Ortsrates Laubach
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Laubach Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Walter-Nehrling-Haus, Laubach, Hann. Münden
Ort:
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Menz berichtet ausführlich aus der Ortschaft. Der Bericht ist als ANLAGE dem Protokoll beigefügt.

 

StA Grünewald informiert nach kurzer Vorstellung seiner Person und in Funktion als Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters zunächst über die Auswirkungen des SturmsEberhard“, bezogen auf erfolgte Straßensperrungen im Stadtgebiet, unter anderem der Verbindungsstraße zwischen Zella und Oberode als auch der Haarth- und Kohlenstraße. Dank des Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehren konnten die meisten Sperrungen im Stadtgebiet bereits wieder aufgehoben werden. 

 

Im Folgenden geht StA Grünewald auf die Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung ein und ndigt allen Ortsratsmitgliedern eine Organisationsübersicht aus. Als wesentlichste Änderungen führt er die Auflösung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Hann. Münden (KDM) mit der Zurückführung der Aufgaben in die Verwaltung an.  Die Leitung dieses neuen Bereich 4 habe Jürgen Liebrecht übernommen. Im Weiteren seien der ehemalige Bereich 4 und Fachdienst Recht dem bisherigen Bereich 3 zugeordnet, diesen nunmehr größten Bereich leite StRD Ludwig. nftig beabsichtige man noch die Parkplatzbewirtschaftung dem Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen zuzuordnen und das Gebäudemanagement in der Immobilienvermietungsgesellschaft (IVM) zusammenzuführen. Betreffend Letzterem nimmt Herr Beer Stellung zur geäerten Kritik von Ortsratsmitglied Förster, welcher monierte, dass bei der Begehung des Dorfgemeinschaftshauses zur Mängelaufnahme insgesamt drei Vertreter von Verwaltung und KDM anwesend waren. Durch nftige Aufgabenbündelung und engere Zusammenarbeit erwarte man hier deutliche Verbesserungen bei den Organisationsabläufen.

Weitere Kritik äert Ortsratsmitglied Förster zu der Vorgehensweise bei der Entsorgung des Baum- und Strauchschnitts an der Betonstraße. Mit einem Bagger hätte man umständlich versucht, den Baum- und Strauchschnitt auf einen Pritschenwagen zu schaffen und für die Abfuhr eine Woche benötigt. Inwieweit die Kritik hier berechtigt sei, stehe außen vor, jedoch bemühe man sich laut StA Grünewald beim Bereich Kommunale Dienste fortwährend auch um Verbesserungen im Bereich der Arbeitsabläufe.

Als Ansprechpartner für alle Ortsbürgermeister bleibe laut StA Grünewald der direkte Kontakt zu den jeweiligen Bereichs- und Fachdienstleitern der zielführendste Weg, bei Problemen stünden Bürgermeister Wegener und er selbstverständlich zur Verfügung.

 

Anschließend geht StA Grünewald auf die in der letzten Ortsratssitzung angesprochenen offenen Punkte ein:

 

Winterdienst auf und um den Dorfplatz

Der Dorfplatz gehöre mit zur öffentlich gewidmeten Straße, eine gesonderte Widmung erfolgte nicht. In der Straße „An der Schlede“ sowie in dem betroffenen Straßenteil der „Laubacher Straße“ sei der Winterdienst nicht auf den Bereich Kommunale Dienste übertragen, da die erforderliche Einstufung in die Prioritätsklasse A mangels fehlender Kriterien nicht möglichre. Folglich obliege die Streu- und Räumpflicht gemäß der Straßenreinigungsverordnung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke, wobei diese einen ausreichend breiten Streifen (1,00 Meter) entlang ihres Grundstückes grundsätzlich von Schnee und Eisglätte freihalten müssen, wenn beidseitig der Gehweg fehle. Auf die Nachfrage betreffend der Zuständigkeit bei der Kirchentreppe sagt StA Grünewald die Klärung der Eigentumsverhältnisse zu.

 

Winterdienst „Talweg“ Buslinie

Der obere Bereich des Talweges von der Laubacher Straße kommend liegt straßenreinigungsgebührenrechtlich innerhalb der geschlossenen Ortslage. Einzelne unbebaute Grundstücke unterbrechen den Zusammenhang nicht, sodass laut aktueller Rechtslage auch hier weiterhin eine Gebührenpflicht bestehe. Gegen die übersandten Gebührenbescheide nne das Rechtsmittel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen eingelegt werden, diese Entscheidung stünde jedem frei. StA Grünewald sei auch Betroffener in der Ortschaft Wiershausen, habe sich aber dagegen entschlossen, weil er für sich selbst keine Aussicht auf Erfolg sehe. r individuelle Rückfragen stünde Herr Bruns vom Fachdienst Steuern und Beiträge zur Verfügung, wie bereits Ortsbürgermeister Menz mitgeteilt worden sei.  

 

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb der Ortschaft Laubach

Die unter TOP 7 in der letzten Sitzung des Ortsrates Laubach angesprochenen Punkte rdenr die nächste routinemäßige Verkehrsschau nach STVO aufgenommen und dort mit Vertretern der Verkehrsbehörde, Polizei, Straßenbaulastträger sowie Verwaltung erörtert und entschieden. Eine Teilnahme von Ortsbürgermeister Menz sse unter den Beteiligten entschieden werden, bei Interesse möge er Kontakt mit dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung aufnehmen.

 

Abänderung Halteverbotsschild bzw. Einrichtung Lieferzone Bereich Gasthaus Brauner Hirsch

Von einer Abänderung des Halteverbotsschildes bzw. der Einrichtung einer Lieferzone auf dieser Straßenseite werde bewusst abgesehen. Aufgrund der Straßenbreite sei dort ein beidseitiges Parken beziehungsweise Abstellen von Fahrzeugen nicht möglich.

 

Hinweisschilder Gasthäuser

Diese Hinweisschilder seien seinerzeit, wie bereits von Herrn Thorsten Roß geäert, auf privates Betreiben hin aufgestellt worden. Die Zuständigkeit r die Abänderungen und Aufstellung ge daher nicht bei der Verkehrsbehörde. Soweit eine Abänderung gewünscht oder von privater Seite aus erneut an eine Neuaufstellung gedacht werde, werde unbeschadet einer erforderlichen Genehmigung der Werbeanlage empfohlen, das Anliegen mit Herrn Biroth, Hann. Münden Marketing GmbH (HMM), abzustimmen. Der angesprochene Schadenfall sei seitens der Verwaltung nicht bekannt.

 

Dorfgemeinschaftshaus (Walter-Nehrling-Haus)

Der Auftrag für die Abdichtung eines Spalts im Bereich der Hallendecke des Hauses sei inzwischen seitens der Verwaltung erteilt worden. Nach Information des Ortsbürgermeisters sind die Fledermauskästen auch bereits vorhanden, sodass im Hinblick auf den noch andauernden Winterschlaf der Fledermäuse bis Ende März auf eine zeitnahe Erledigung gehofft werde. Aufgrund der aktuellen Sturmschäden nne zwar mit einer zeitlichen Verzögerung gerechnet werden, sollte es jedoch wesentlich länger dauern, bittet StA Grünewald, mit ihm Kontakt aufzunehmen.

 

Offizieller Nachruf verstorbener Ratsmitglieder der ehemaligen Gemeinde

Entgegen der früheren Praxis werden bei Todesfällen Zeitungsanzeigen aus Kostengründen nur noch aufgegeben, soweit noch ein aktives Mandatsverhältnis bestand.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OR_Laubach_2019-03-11 Bericht des Ortsbürgermeisters 1-3 (241 KB)