Ortsbürgermeister Menz verweist auf den vorliegenden Antrag des Ortsrates, indem die Wegbarmachung des Flurstück 13 (Uhleneike – Buschweg) als Fuß- oder Wanderweg durch die Stadt Hann. Münden beantragt wird, um eine fußläufige Erreichbarkeit des Naherholungsgebietes an der Werra zu ermöglichen. Alternativ könne ein Rückkauf von Flurstück 11/2 durch die Stadt Hann. Münden geprüft werden. Die Abänderung des Antrages erfolgte nach kurzer Aussprache, nachdem Ortsratsmitglied Förster mitteilt, dass der Eigentümer des Flurstück 11/2 nach seiner Kenntnis durchaus zum Verkauf bereit wäre. Das Grundstück sei unverständlicherweise seinerzeit – entgegen dem Interesse der Ortschaft, als er noch Ortsvorsteher gewesen sei - von der Stadt an den jetzigen Eigentümer verkauft worden. Über dieses Flurstück führte früher der Weg, außerdem würden sich darunter die öffentlichen Leitungen befinden. Der Ortsrat spricht sich vorrangig für keine der beiden Varianten aus. Welche der beiden Varianten kostengünstiger umsetzbar sei, obliege der Verwaltung zu prüfen. Der Ortsrat beschließt den abgeänderten Antrag „Wegbarmachung Flurstück 13 (Uhleneike – Buschweg)“ einstimmig. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
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