Auszug - Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung Hemeln Flur 21 Flurstück 102  

 
 
Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Hemeln
Ort: Sandweg 12, 34346 Hann. Münden
 
Beschluss

Herr Urhahn und Herr Baake stellen übereinstimmend fest, dass bei diesem Grundstücksverkauf, wenn es sich auch nur um eine kleine Fläche mit einem geringen Grundstückswert handele, vorab der Ortsrat gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hätte angehört werden müssen.

Herr Grünewald bestätigt die Auffassung und bittet, das Versäumnis zu entschuldigen, das auf einem Versehen im zuständigen Fachdienst beruhe.

 

Zum erfolgten Grundstücksverkauf werden in der Sache aber keine Einwände erhoben und Anmerkungen gemacht und der Ortsrat stimmt daraufhin dem erfolgten Grundstücksverkauf nachträglich einstimmig zu.